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Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Berlin) klagt gemeinsam mit Anwohnern gegen den von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung geplanten Ausbau der Invalidenstraße. Grund sind die überhöhten Feinstaub- und Stickstoffdioxidwerte, die nach dem Umbau am schmalsten Abschnitt der Invalidenstraße – zwischen dem Nordbahnhof und der Chausseestraße – zu erwarten sind.
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| Endstelle der Straßenbahnlinie M 10 am Nordbahnhof. Einst sollte sie 2006 zur Eröffnung der Hauptbahnhofs bis dorthin fahren. Aber weil der Berliner Senat mit dem Straßenbahnbau auf der Invalidenstraße diese zugleich für den Autoverkehr ausbauen will, wird seit acht Jahren gestritten. Und ein Ende ist nicht absehbar. Foto: Marc Heller |
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Rechtsanwalt Karsten Sommer begründet
die Klage: „Mit Planfeststellungsbeschluss
vom 15. Januar 2010 hat die Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung den durchgängig
vierspurigen Ausbau der Invalidenstraße
zwischen Nordbahnhof und Hauptbahnhof
zugelassen. Die Gutachter der Senatsverwaltung
selbst prognostizieren eine dauerhafte
Überschreitung der Grenzwerte für Luftschadstoffe
und gesundheitsgefährdende
Lärmwerte. Der Planfeststellungsbeschluss
schützt die Anwohner nicht ausreichend.“
Daher haben Mitte April der BUND Berlin
und zwei Eigentümer von Häusern an der
Invalidenstraße Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss
eingereicht, die nach
Einsicht in die Akten der Senatsverwaltung
ausführlich begründet wird.
Der BUND sieht das Klageverfahren als
Präzedenzfall. Es wird aufgezeigt, dass
weiterer Straßenausbau, der zu dauerhaften
Überschreitungen von Luftschadstoffgrenzwerten
führt, rechtswidrig ist. In der
engen
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Martin Schlegel, BUND Berlin
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