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Kurz notiert

Telefonische Fahrplanauskunft nochmals teurer!

Wenn die Rückgabe einer nicht benutzten Fahrkarte bereits 30 Euro kostet oder überhaupt nicht rückerstattet wird, kann die Auskunft der Deutschen Bahn AG natürlich nicht zurückstehen. So steigt ab Juni 2002 der Minutenpreis pro Anruf bei 01805/996633 von zwölf auf 62 Cent. Noch tiefer in die Tasche greifen muss, wer sich über die Telekom weiterverbinden lässt: 99 Cent. Unser Ratschlag: stellen Sie sich im Reisezentrum oder im Reisebüro in die Schlange oder lassen Sie Ihre Nerven an den kundenunfreundlichen Automaten. Und das Internet gibt es auch noch als preiswerte Alternative.

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Neues Angebot: Im Bus von Berlin nach Lutherstadt Wittenberg

Einen hochwertigen Schnellbusverkehr im Zweistunden-Takt gibt es von Potsdam aus nach Lutherstadt Wittenberg. Konkurrenzlos gegenüber der Eisenbahn: für 11 Euro in modernen Reisebussen und einer Fahrzeit von etwa 70 Minuten. Die Deutsche Bahn AG braucht für die gleiche Strecke fast zwei Stunden. Schon zu DDR-Zeiten gab es diese Linie als „A 9".

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Prozesserfolg für Bahnkunden

Was macht ein Bahnkunde, der in einem überfüllten ICE auf der Suche nach einer funktionierenden Toilette ist und eine solche nicht findet? In einem Urteil des Amtsgerichtes Frankfurt am Main (Aktenzeichen 32 C 261/01-84) ist die Deutsche Bahn AG zu einem Schmerzensgeld von 400 Euro verurteilt worden. Aus der Urteilsbegründung: „... Die Beklagte [die Deutsche Bahn AG; d. Red ] hat damit tatbestandsmässig, rechtswidrig und schuldhaft die Gesundheit des Klägers beschädigt, indem dieser während zwei Stunden seinem dringenden Bedürfnis, auf die Toilette zu gehen, nicht nachkommen konnte. ..." Mehr auf der Internet-Seite www.davidgegengoliath.de.

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Anhörung zur Finanzierung der Verkehrswege

Wie die „Regierungskommission Verkehrsinfrastrukturfinanzierung" dem Ausschuss für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen des Deutschen Bundestages Mitte April 2002 vorschlug, soll die Finanzierung der Bundesverkehrswege von einer Haushalts- auf eine Nutzerfinanzierung umgestellt werden. Die Verwaltung und Verteilung soll durch eine Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft (VIFGG) wahrgenommen werden.

IGEB

aus SIGNAL 3/2002 (Juni/Juli 2002), Seite 4

 

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