Aktuell

Empfehlungen des VBB-Fahrgastbeirates für das zukünftige VBB-Tarifsystem

In der bisherigen Tarifdiskussion wurden einseitig nur die Belange und Bedürfnisse der Verkehrsunternehmen berücksichtigt. Die politisch Verantwortlichen haben sich bedauerlicherweise zurückgehalten, und so ist es nicht weiter verwunderlich, wenn Stadt-, Verkehrs- und umweltpolitische Gesichtspunkte ebenso unberücksichtigt blieben wie die Belange der Fahrgäste.

Vor diesem Hintergrund hat der VBB-Fahrgastbeirat (siehe SIGNAL 1/97 , Seite 8) in seiner Sitzung am 18.2.1997 einstimmig die folgenden Empfehlungen für die zu erarbeitende VBB-Tarifstruktur ausgesprochen:
  1. Das Tarifsystem soll für die Fahrgäste einfach, nachvollziehbar und handhabbar sein. (vgl. § 2 ÖPNV-Gesetz Berlin)
  2. Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln des Regional- und Nahverkehrs zwischen beliebigen Punkten in Berlin und Brandenburg sollen grundsätzlich mit einem einzigen Fahrschein möglich sein. Dieser muß überall erhältlich sein.
  3. Bei allen im Verbund angebotenen Verkehrsmitteln und -unternehmen sollen einheitliche Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen gelten. Dazu gehören z.B.
    • einheitliche Regelungen für Kindertarife (unter 6 Jahren frei; 6-14 Jahre Ermäßigungstarif),
    • einheitliche Regelungen für Sozialtarife, Arbeitslosentarif,
    • freie Gepäck- und Kinderwagenmitnahme,
    • einheitliche Mitnahme- und Tarifregelungen für Fahrräder (Mitnahme soll bei allen Schienenverkehrsmitteln im Rahmen der technischen Gegebenheiten grundsätzlich zulässig sein / Ausnahmen ggf. während der HVZ Sperrzeiten bei U-Bahn und Straßenbahnen; bei Monats- und Jahreskarten soll die Mitnahme frei sein, ansonsten Ermäßigungstarif).
  4. Für das Verbundgebiet soll ein Zonentarifsystem eingeführt werden, das
    • für alle Fahrscheinarten in gleicher Weise angewandt werden soll,
    • Tarifzonen mit einheitlicher "Wertigkeit" vorsieht (vgl. Negativ-Beispiel mit unterschiedlichen Tarifgebietsarten im Rhein-Main-Verkehrsverbund),
    • durch die Art, Größe und Lage der Tarifzonen einerseits den Fahrgästen eine nachvollziehbare und überschaubare Fahrpreisermittlung ermöglicht und andererseits einen weitestgehend "gerechten" Fahrpreis sichergestellt,
    • das tarifliche Härten vermeidet (z.B. durch Kurzstreckentarife und Lage der Tarifgrenzen entlang von Bahn- oder Buslinien (Überlappungsbereiche)),
    • für Fahrten innerhalb des Berliner Stadtgebietes (mit Ausnahme der Kurzstrecke) nur eine Preisstufe vorsieht ("Einheitstarif"),
    • für größere Gemeinden (insbesondere kreisfreie Städte) Binnentarife ermöglicht, um drastische Preissprünge zum zu erwartenden VBB-Tarifniveau zu vermeiden,
    • keine Zuschläge für bestimmte Verkehrsmittel oder -Zeiten vorsieht.
    Als besonders fahrgastfreundlich hat sich dabei das Tarifsystem des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr mit nur 3 Preisstufen erwiesen (eine Stadt bzw. mehrere Gemeinden / angrenzende Städte bzw. Gemeinden / Gesamtgebiet), das allerdings wegen des kleineren Verbundgebietes nicht direkt übertragbar ist.
  5. Um sowohl regelmäßigen ÖPNV-Nutzern wie auch Gelegenheitsfahrgästen adäquate Tarife anzubieten, sollte folgendes Fahrscheinsortiment angeboten werden:

    Zeitkarten

    • Jahreskarten/Jahresabonnement (Normaltarif/Schülertarif)
    • Monatskarte (Normaltarif/Schülertarif)
    • 9-Uhr-Spar-(Monats-)Karte (Normaltarif)
    • 7-Tage-Karte (Normaltarif; Gültigkeitsbeginn an beliebigem Wochentag)
    • Schönes-Wochenende-Ticket (Normaltarif)
    • 24-Stunden-Karte/24-Stunden-Gruppenkarte (Normaltarif/Ermäßigungstarif)

    Einzelfahrscheine/Sammelkarten mit zeitlicher Gültigkeit in Abhängigkeit von der Zonenanzahl (nicht strecken- oder richtungsbezogen, ggf. Ausnahme: Kurzstrecke)

    • Sammelkarte (Normaltarif/Ermäßigungstarif; auch Kurzstrecke)
    • Einzelfahrschein (Normaltarif/Ermäßigungstarif; auch Kurzstrecke)
  6. Die drastischen Tariferhöhungen der letzten Jahre führen für einige Fahrgastgruppen (z.B. Rentner, Arbeitslose, Familien mit Kindern) zu besonderen Härten. Um insbesondere diese Fahrgäste nicht zu verlieren bzw. wieder für den ÖPNV zurückzugewinnen, werden folgende tarifliche Maßnahmen empfohlen:
    • Einführung einer 9-Uhr-Spar-(Monats-)Karte (Mo-Fr erst ab 9 Uhr gültig; Wochenende ganztägig),
    • Einführung von Semester- und Jobtickets,
    • Einführung eines rabattierten "Familien-/Haushaltsabos" (Familienmitglieder bzw. in Haushaltsgemeinschaft lebende Personen sollten zu einer bereits abonnierten Jahreskarte einen Rabatt für jedes weitere Jahresabo erhalten).
  7. Alle (nicht ermäßigten) Fahrausweise sollen übertragbar, also nicht personengebunden sein.
  8. Bei Einzelfahrscheinen/Sammelkarten soll die BahnCard anerkannt werden und zu einer Fahrpreisrabattierung führen (z.B. Ermäßigungstarif, vgl. Rhein-Main-Verkehrsverbund). Bei der Preiskalkulation der Monatskarten ist der durch BahnCard ermäßigte Einzelfahrschein zugrundezulegen.
  9. Zur Auslastung der öffentlichen Verkehrsmittel während der verkehrsschwachen Zeiten (z.B. ab 19 Uhr und am Wochenende) sollen bei Jahres- und Monatskarten ein zweiter Erwachsener und bis zu 3 Kinder unentgeltlich mitgenommen werden können.
  10. Damit Fahrgäste bei Fahrten über den Geltungsbereich ihrer Zeitkarte hinaus nicht den vollen Preis der Gesamtstrecke zahlen müssen bzw. auf Unterwegsbahnhöfen ein Verkehrsmittel zum Nachlösen eines günstigeren Fahrscheines verlassen müssen, sollen entweder preisgünstige Anschlußfahrscheine oder entsprechende tarifliche Regelungen für Zeitkartenbenutzer eingeführt werden.

VBB-Fahrgastbeirat

aus SIGNAL 2/1997 (März 1997), Seite 7-8

 

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