Berlin
18. Mär 2011
Der BUND Berlin hat Ende Februar zusammen mit Anwohnern sowie dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg eine Klage gegen den Weiterbau der Autobahn A100 beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingereicht. Die Klage richtet sich konkret gegen den Planfeststellungsbeschluss der Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung vom 29. Dezember 2010 zum Neubau der A100 zwischen dem Autobahndreieck Neukölln und der Anschlussstelle Am Treptower Park. Da der Planfeststellungsbeschluss sofort vollziehbar ist und mit dem Bau ungeachtet der Klage begonnen werden könnte, werden einige zudem ausgewählte Klägerinnen und Kläger ein Eilverfahren gegen den Sofortvollzug führen.
Tilmann Heuser, BUND-Landesgeschäftsführer, kritisierte, dass die politische Entscheidung über den Weiterbau der A 100 nach dem Willen der rot-roten Koalition zwar erst nach den Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus im Herbst 2011 gefällt werden soll, dass die Verkehrssenatorin Ingeborg Junge-Reyer mit dem Planfeststellungsbeschluss die Verbände dennoch jetzt in ein teures und wahrscheinlich unnötiges Klageverfahren zwinge. Das Geld und die Arbeitskraft dafür könnten ebenso wie die 420 Millionen Euro für den Weiterbau der stadtzerstörenden Autobahn in sinnvollere Projekte investiert werden.
Die Kläger stützen ihre Klage darauf, dass es keine Rechtfertigung für den 420 Millionen Euro teuren Autobahnbau gibt und dass es bessere Investitionsalternativen gibt. Die Inanspruchnahme zahlreicher Grundstücke sowie der Abriss von Wohnhäusern und Gewerbebetrieben für den Bau der Autobahn seien daher nicht erforderlich. Die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung geplanten verkehrlichen Auswirkungen und die daraus resultierenden Lärm- und Luftschadstoffbelastungen würden die Grenze zur Gesundheitsgefährdung überschreiten und dürften daher nicht zugelassen werden.
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg wird sich im Rahmen seines Satzungsrechts für Bebauungspläne an der Klage gegen das Land Berlin beteiligen. Der Weiterbau der A100 wird in vielen Wohngebieten des Bezirks nachweisbar erhebliche zusätzliche Verkehrs- und Lärmbelastungen verursachen, insbesondere auch durch die absehbaren Staubereiche um die Elsenbrücke. Damit würde sich die Wohn- und Lebensqualität vieler Bürger in Friedrichshain und Kreuzberg drastisch verschlechtern. Das wird auch durch ein neues vom Bezirk in Auftrag gegebenes Verkehrsgutachten bestätigt.
Der verfahrensführende Rechtsanwalt Karsten Sommer ist davon überzeugt, dass die Kläger Erfolg haben werden: „Nach jahrelangem Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt wird das Bundesverwaltungsgericht diesem Projekt eine klare Absage erteilen. Wir erwarten schon in wenigen Wochen einen ersten Sieg im Eilverfahren. Da über den Bau der Autobahn erst nach den Wahlen entschieden werden soll, hätte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung von sich aus die sogenannte sofortige Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses aussetzen müssen.“
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Berlin), Bürgerinitiative Stadtring Süd (BISS)
aus SIGNAL 1/2011 (März 2011), Seite 11