Bayern

2010 Vertragsstrafen in bisher nicht erreichter Höhe


Bayerische Eisenbahngesellschaft

18. Mär 2011

Die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) hat für nicht vertragskonforme Leistungen für das Jahr 2010 Strafgelder in Höhe von rund 24 Millionen

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Euro erhoben – mehr als je zuvor. Grundlage dieser sogenannten Pönale sind Pünktlichkeitsmessungen, offene und verdeckte Tests sowie Fahrgastbefragungen der BEG.

17 Millionen Euro Pönalen aufgrund unpünktlicher Züge

Wegen der gravierenden Probleme während der Winterperiode erreichte insbesondere die Pünktlichkeit im Jahr 2010 nicht das von der BEG geforderte Niveau. Die Bayerische Eisenbahngesellschaft hat allein im Dezember rund 4 Millionen Euro an Strafgeldern einbehalten. Die Pünktlichkeitspönalen für das gesamte letzte Jahr beliefen sich auf über 17 Millionen Euro. Die Summe hat sich gegenüber 2009 mehr als verdoppelt. Gründe für weitere Strafzahlungen sind der Neigetechnikausfall in Franken, nicht vertragskonforme Leistungen der Mainfrankenbahn und des Donau-Isar-Expresses, Abweichungen von Regelzugbildungen und vereinbarten Zugbegleiterquoten sowie negative Ergebnisse von standardisierten Qualitätstests und Fahrgastbefragungen. Die Zufriedenheit der Fahrgäste fließt somit bei der Berechnung der Pönalezahlungen mit ein.

BEG verwendet Pönalemittel für qualitätsverbessernde Maßnahmen

Damit die Pönalezahlungen unmittelbar den Fahrgästen zugute kommen, verwendet die Bayerische Eisenbahngesellschaft einen Großteil der Gelder wieder zur Mitfinanzierung qualitätsverbessernder Maßnahmen. Im Regelfall müssen die Unternehmen mindestens die Hälfte der Kosten selbst tragen.

Beispiele für Pönaleprojekte

Die BEG plant, finanziert und kontrolliert im Auftrag des Bayerischen Verkehrsministeriums den SPNV im Freistaat. So wird u.a. die Pünktlichkeit der Züge täglich an rund 100 Messstellen in ganz Bayern erfasst, Testkunden kontrollieren die Qualität und Interviewer befragen Fahrgäste. Werden Qualitätsvereinbarungen nicht eingehalten oder Qualitätsziele nicht erreicht, erhebt die BEG Strafzahlungen.

Bayerische Eisenbahngesellschaft

aus SIGNAL 1/2011 (März 2011), Seite 22