Der Bahnhofsvorsteher informiert
17. Aug 2011
Ab dem 1. September 2011 können schwerbehinderte bzw. schwerkriegsgeschädigte Reisende, die im Besitz eines Ausweises für schwerbehinderte Menschen (grün/orange mit Beiblatt und Wertmarke) oder eines Ausweises zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr (grün/ orange) sind, mit allen Nahverkehrszügen in Deutschland (IRE, RE, RB, S-Bahn und Nahverkehrszüge der Privatbahnen) ohne Beschränkung frei fahren und müssen nicht mehr einen zusätzlichen Fahrschein für sich kaufen. Bisher war das kostenlose Fahren nur im Umkreis um den Wohnort von 50 km (lt. Streckenverzeichnis/ Beiblatt) möglich (§ 147 Abs. 1 des Sozialgesetzbuchs IX). Die Neuregelung ist das Ergebnis einer Absprache zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der Deutschen Bahn, um die Tarifierung der nicht durch den Ausweis abgedeckten Teilstrecken und die Kontrolle im Zug zu vereinfachen. Die kostenfreie Beförderung in den ÖPNV-Verkehrsmitteln der Verkehrsverbünde bleibt unverändert bestehen.
Der Berliner Fahrgastverband IGEB begrüßt die Vereinfachung der Tarifbestimmungen für diese Fahrgäste. Mit der steigenden Zahl von Verkehrsverbünden und Tarifgemeinschaften wurde es für sie zu einem immer größeren Problem, die richtigen Tickets zu erwerben. Streit mit den Zugbegleitern war oft vorprogrammiert. Die jetzige Neuregelung ist für die Betroffenen deshalb in jeder Hinsicht sehr hilfreich. (BfVst)
Berliner Fahrgastverband IGEB
aus SIGNAL 3/2011 (August 2011), Seite 19