International
16. Jul 2010
Der Europäische Fahrgastverband EPF begrüßt die EU-Verordnung 1371/2007 zu den Fahrgastrechten der Bahnkunden. Die Verordnung bringt wichtige neue Sicherheiten für Fahrgäste und ihr Gepäck bei der Zugreise durch Europa. Die Vorschrift berücksichtigt dabei insbesondere die Bedürfnisse der Fahrgäste mit Mobilitätseinschränkungen und bietet eine Reihe von Kompensationsleistungen und Hilfen bei erheblichen zeitlichen Verspätungen oder auch Unfällen.
Der EPF anerkennt den persönlichen Beitrag von EU-Kommissionsvizepräsident Antonio Tajani zur Einführung der Verordnung, die ein wichtiger Schritt ist auf dem Weg zu einem umfassenden System von Fahrgastrechten bei allen Trägern des öffentlichen Verkehrs – einschließlich Bussen, Reisebussen und Schiffen zur Personenbeförderung.
Der EPF hat gegenüber Vizepräsident Tajani aber auch seine Bedenken vorgebracht, dass es eine Reihe von Staaten gibt, die versuchen, für ihren eigenen Schienenverkehr Ausnahmen der Verordnung durchzusetzen. „Das Versagen einiger Mitgliedsstaaten, diese neuen Rechte vollumfänglich umzusetzen, zeigt ein Europa der zwei Geschwindigkeiten: Einige sind ernsthaft bemüht, die Rechte der Fahrgäste auszuweiten, die anderen schenken den neuen Rechten nicht die Aufmerksamkeit, welche Ihnen gebührt“, so EPF-Vizevorsitzender Christopher Irwin.
In diesen Punkten sucht der EPF die Kooperation mit der “Community of European Railway and Infrastructure Companies (CER)”, der “International Association of Public Transport (UITP)”, der “International Road Transport Union (IRU)“ und der Europäischen Kommission, um gemeinsam ein funktionierendes Bündel von Fahrgastrechten zu erarbeiten – und zwar unabhängig vom jeweiligen Beförderungsmittel. Der EPF will auch durch seine 30 Mitgliedsverbände in 18 europäischen Ländern Druck auf die einzelnen Mitgliedsstaaten machen, um seine Forderungen zu unterstreichen.
European Passengers‘ Federation (EPF)
aus SIGNAL 3/2010 (Juli 2010), Seite 26