Planung
Raumordnungsverfahren für das Vorhaben Flughafen Berlin Brandenburg International
Senatsverwaltung für Verkehr und Betriebe
1. Feb 1995
Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg informiert die
Öffentlichkeit gemäß § 7 der Verordnung über die Durchführung von
Raumordnungsverfahren über den Abschluß des Raumordnungsverfahrens tür das
Vorhaben "Flughafen Berlin Brandenburg International". Das Raumordnungsverfahren
wurde am 17. November 1994 nach 6monatiger Dauer abgeschlossen. Dabei wurden ca. 5.300
Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern und 11O Stellungnahmen von
Trägern öffentlicher Belange bearbeitet und berücksichtigt.
Wesentliche Aussagen der landesplanerischen Beurteilung sind:
- Die Errichtung des Flughafens am Standort Schönefeld-Süd entspricht nicht
den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung, da dort insbesondere
die Lebensqualität von 30.000 Menschen durch Lärmbelastungen erheblich
eingeschränkt würde und umfangreiche Umsiedlungen notwendig wären.
- Die Errichtung des Flughafens an den Standorten Jüterbog-Ost oder
Sperenberg entspricht unter Beachtung von Maßgaben den Erfordernissen
der Raumordnung und Landesplanung. Sie sind aus Lärmgesichtspunkten weniger
problematisch als Schöneld-Süd. Diese Standorte würden einen starken Entwicklungsimpuls
in einer strukturschwachen Region bedeuten; zugleich könnten ehemalige
Militärflächen genutzt und im Rahmen der Bauarbeiten von Altlasten entsorgt
werden. Sowohl am Standort Jüterbog-Ost als auch am Standort Sperenberg
ließe sich der Flughafen gut in das IC/ICE-Netz der Deutschen Bahn
einbinden. An beiden Standorten würde es zwar teilweise erhebliche
Eingriffe in den Naturhaushalt geben, die jedoch weitgehend ausgeglichen
werden könnten. Für Jüterbog-Ost ist hierfür die wertvolle Naturschutzfläche des
Truppenübungsplatzes Altes Lager/Forst Zinna vorgesehen. Für Sperenberg
muß Sorge getragen werden, daß die Konversionsstandorte Kummersdorf Gut
und Wünsdorf in das Gesamtkonzept einbezogen werden.
- Ab einem jährlichen Aufkommen von über l5 Mio Passagieren - 1993 waren
es 9,8 Mio - wird ein neuer Flughafen als notwendig erachtet, da dann die
Kapazitätsgrenze der bestehenden drei Berliner Flughäfen
(Tegel, Tempelhof, Schönefeld) erschöpft ist. Das Ministerium für
Umwelt, Naturschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg geht
davon aus, daß die Grenze von über l5 Mio nach 2000 erreicht sein wird.
- Die von der BBF prognostizierten jährlichen Passagierzahlen werden vom
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung als überhöht
angesehen, da sie auf veralteten Daten beruhen und von einem zu
starken Wirtschafts- und Bevölkerungswachstum in den nächsten Jahren
ausgehen. Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung
nimmt für 2004 17 Mio Passagiere an.
- Ein Flughafenneubau wird gegenüber dem Status quo, dem Weiterbetrieb
der drei Berliner Flughäfen einschließlich eines Ausbaus von Schönefeld,
bevorzugt.
- Das Projekt soll auf zwei Start- und Landebahnen mit jeweils vier Kilometern
Länge in der ersten Ausbaustufe und bei darüber hinausgehendem Bedarf auf
eine dritte Bahn im Endausbau beschränkt bleiben.
- Eine Umsiedlung des Ortes Schöneweide wird bei Errichtung von drei Start-
und Landebahnen nicht erforderlich.
- Um ökonomische, ökologische und gesundheitliche Vorteile gegenüber der
jetzigen Situation zu erreichen, erachtet es das Ministerium für Umwelt,
Naturschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg für notwendig, die
bestehenden Berliner Flughäfen parallel zur Inbetriebnahme
von "Berlin Brandenburg International" zu schließen. Zur Verkehrsanbindung
wird gefordert, daß mit Inbetriebnahme des neuen Flughafens eine zeitgleiche
Anbindung mit Schiene und Straße und eine Verknüpfung mit Berlin und
anderen Zentren gewährleistet ist.
Die landesplanerische Beurteilung kann in den Ämtern, amtsfreien
Gemeinden, Landkreisen und Bezirksämtem, in denen die Antragsunterlagen
ausgelegen haben, zu den ortsüblichen Sprechzeiten eingesehen werden.
Im Land Berlin wird die Einsichtnahme im Zeitraum vom
1. bis 28. Februar 1995 an folgenden Auslegungsstellen gewährleistet:
- Umweltamt Köpenick, Lindenstraße 34
- Rathaus Neukölln, Zimmer A 360, Karl-Marx-Straße 83
- Rathaus Treptow, Bürgerberatungsstelle, Neue Krugallee 4
- Umweltamt Tempelhof, Raum 234, Rathausstraße 27
Außerdem besteht die Möglichkeit, Einsicht in die Verfahrensakte beim
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg
zu nehmen.
Bekanntmachung vom 18.01.1995, veröffentlicht im Amtsblatt für Bertin
vom 27.01.1995. Telefon der Senatsverkehrsverwaltung bei Fragen: 2122 2036
Senatsverwaltung für Verkehr und Betriebe
aus SIGNAL 1/1995 (Februar 1995), Seite 9-10