Verkehrsrecht & Tarife
3. Jul 2012
Den Berliner Fahrgastverband IGEB erreichte eine Anfrage, ob ein Schwerbehinderter wegen Fahrens ohne gültigen Fahrausweis aus dem Magdeburg-Berlin-Express (IRELinie 25) hätte verwiesen werden dürfen, nachdem sein Schwerbehindertenausweis in diesem Zug nicht als Fahrkarte anerkannt wurde.
Ungeachtet der Geschehnisse und Begleitumstände im Zug, von denen wir keine Kenntnisse haben, hat ein schwerbehinderter Reisender mit den entsprechenden gültigen Dokumenten grundsätzlich deutschlandweit einen unentgeltlichen Beförderungsanspruch in den Zügen des Nahverkehrs (§ 145 ff. SGB IX). Lediglich die Benutzung zuschlagpflichtiger Züge des Nahverkehrs verpflichtet auch den Schwerbehinderten zur Zahlung eines tarifmäßigen Zuschlages.
Gemäß Kapitel 1.2. der „Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr)“ gehört zur Produktklasse des Nahverkehrs (Pk.C) neben dem
RegionalExpress (RE), der RegionalBahn (RB) und der S- Bahn (S) auch der InterRegioExpress (IRE).
Dem schwerbehinderten Reisenden soll gesagt worden sein, dass die genannten Regelungen für den Magdeburg-Berlin-Express nicht gelten, weil es sich um ein Angebot des Fernverkehrs handele.
Das ist falsch. Die Fahrplanmedien der DB klassifizieren diese Züge eindeutig als IRE. Auch ist die Linie des IRE 25 nicht als zuschlagpflichtig gekennzeichnet. Es gibt also keine tarifliche Grundlage, einem mobilitätseingeschränkten Reisenden mit gültigem Schwerbehindertenausweis die gesetzlich verbriefte entgeltfreie Beförderung im Magdeburg-Berlin-Express zu verweigern. (BfVst)
Berliner Fahrgastverband IGEB
aus SIGNAL 3/2012 (Juli 2012), Seite 24