International
5. Sep 2012
Fairness – das ist das Ziel der von der EU in den letzten Jahren für alle Verkehrsträger eingeführten Passagierrechte. Sie soll nicht nur für die Passagiere erreicht werden, sondern auch im Wettbewerb zwischen den Verkehrsträgern gelten. Trotz der wichtigen Fortschritte, die Reisende in Bussen, Bahnen, Flugzeugen und auf Schiffen im Falle von Verspätungen und Ausfällen jeden Tag europaweit spüren, enthalten die aktuellen Gesetze noch viele Lücken. Zudem variieren die Rechte zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern teilweise erheblich. So muss zum Beispiel bei der Bahn bereits ab einer Stunde Verspätung eine Erstattung von 25 Prozent des Fahrpreises sowie ab zwei Stunden von 50 Prozent geleistet werden. Im klimaschädlichen Luftverkehr hingegen muss erst ab drei Stunden überhaupt gezahlt werden. Diese Unterschiede verzerren den ohnehin unfairen Wettbewerb zwischen den Verkehrsträgern und sind nicht im Interesse der Passagiere.
Der Verkehrsausschuss setzte sich deshalb in einem Initiativbericht mit nötigen
Nachbesserungen und einer Zusammenführung aller Passagierrechte in einem Rechtsakt auseinander. In dem von Georges Bach (EVP, Luxemburg) verantworteten Bericht setzen sich die Grünen vor allem dafür ein, dass endlich ein einheitliches Rechtsniveau für alle Verkehrsträger erreicht wird und dass unabhängige Schlichtungsstellen die Durchsetzung der Rechte in der Praxis ermöglichen. Zudem muss Barrierefreiheit für Reisende mit eingeschränkter Mobilität gewährleistet sein und die Mitnahme von Fahrrädern in allen Zügen ermöglicht werden. Die Abstimmung im Ausschuss wird im September 2012 stattfinden.
Michael Cramer, MdEP
Verkehrspolitischer Sprecher der Fraktion Die Grünen/EFA im Europäischen Parlament
aus SIGNAL 4/2012 (September 2012), Seite 23