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Erster Bundeskongreß der Fahrgastverbände

Von der IGEB ins Leben gerufen, findet vom 2. bis 4. Juni 1989 in Berlin der erste Bundeskongreß der Fahrgastverbände statt. Erwartet werden mehr als 150 Organisationen aus Berlin, dem Bundesgebiet und dem benachbarten Ausland. Hauptforderung des Kongresses wird es sein, die Beteiligung der in den letzten zehn Jahren zahlreich entstandenen Fahrgastverbände an der Angebotsplanung der Verwaltungen und Verkehrsbetriebe zu sichern.


IGEB

1. Jun 1989

Eine Mitsprache der Fahrgäste kann, wie Erfahrungen aus Berlin und anderen Großstädten zeigen, nicht in Form einer freiwilligen Zusammenarbeit geschehen, sondern sie muß gesetzlich abgesichert sein. Die Gründe dafür liegen auf der Hand: Zahlreiche Entscheidungen werden von Politikern und Verwaltungen, aber auch von Verkehrsbetrieben getroffen, die den Fahrgästen mehr schaden als nützen. Es geht bei dem Kongreß weniger um die allgemeine Vernachlässigung des Öffentlichen Verkehrs durch massive Bevorzugung des Autos, sondern um die alltäglichen Maßnahmen, unabhängig vom natürlich längst fälligen und in weiten Bevölkerungskreisen auch schon vollzogenen Bewußtseinswandel. Dieser Bewußtseinswandel kann und muß durch die Fahrgastverbände zwar ebenfalls unterstützt werden, was aber nur durch kompetente Erarbeitung und Vorstellung von Konzepten geschehen kann. Bei der Fahragstvertretung steht dagegen das Verhältnis zwischen Fahrgast und Verkehrsbetrieb im Mittelpunkt. Die Fahrgäste sind eben kein Transportgut oder Unternehmensbeförderungsfälle, wie die BVG sich ausdrückt, sondern sie sind Kunden mit Ansprüchen, die eine Dienstleistung mit allen Servicekomponenten in Anspruch nehmen und dafür auch bezahlen. Diese Situation wird von den Verkehrsbetrieben bei ihren Entscheidungen häufig verkannt.

Ohne die Fahrgäste hätten wir schon längst ein perfektes Verkehrsangebot. Dieses Motto der Verkehrsbetriebe wird im Scherz gebraucht, doch allzu oft ist es die bittere Realität. Foto: M. Künsenmüller

Die Fahrgastverbände stellen derzeit ihre Kritik öffentlich dar und machen Vorschläge, wie das als negativ erkannte geändert werden kann. Nun kommt der entscheidende Grund, warum eine Institutionalisierung der Fahrgastvertretung notwendig ist: Es bleibt bisher nämlich der Gutmütigkeit eines Verkehrsbetriebs überlassen, die Vorschläge zu prüfen und ggf. auch umzusetzen oder -dies ist der häufigere Fall- sie kommentarlos bzw. mit hohlen Phrasen abzulehnen. Eine sachliche Begründung für die Ablehnung von Verbesserungsvorschlägen ist jedenfalls nach Erfahrung der IGEB selten zu erhalten. Aus dieser Schilderung ergibt sich zwangsläufig die Forderung nach einer besseren, eindeutiger geregelten Stellung der Fahrgastverbände als heute. Auf anderen Sachgebieten, wie z.B. dem des Naturschutzes, ist das bereits selbstverständlich.

Ein weiterer Schwerpunkt des Kongresses liegt in der Öffentlichkeitsarbeit der Fahrgastverbände. Um sich als Fahrgastvertretung legitimieren zu können muß den Fahrgästen die Möglichkeit, sich vertreten zu lassen, bekannt sein. Die Organisationen müssen also eine möglichst professionelle Öffentlichkeitsarbeit betreiben, um auf sich aufmerksam zu machen. Würden die Verkehrsbetriebe die Verbände schon jetzt als Partner akzeptieren, wäre dies für beide Seiten einfacher.

An den drei Kongreßtagen wird natürlich noch mehr behandeltt werden, als das, was hier skizziert wurde. Es ist zu hoffen, daß dieser Kongreß einen Wendepunkt im Verhältnis zwischen Fahrgastorganisationen und Verkehrsbetrieben markiert.

IGEB

aus SIGNAL 5/1989 (Juni 1989), Seite 4