Nahverkehr

Trendwende bei BVG-aktuell?


IGEB

1. Jan 1991

Die seit Ende November verfügbare Ausgabe der BVG-Fahrgastinformation “BVG-aktuell" weist einige neue Merkmale auf, die hoffen lassen, daß die BVG der Information ihrer Stammkunden künftig größeres Gewicht einräumen will. So sind in der neuen Ausgabe z.B. im Busbereich nicht nur “große` Änderungen wie die Einführung der Buslinie 100 mit Fahrplänen dargestellt worden, sondern auch ein Teil der Linien ist neu abgedruckt worden, bei denen sich lediglich die Fahrzeit geändert hat. Bisher hieß es dazu stets lapidar “Sie finden die neuen Abfahrtzeiten an den Haltestellenn". Erfreulich ist auch, daß mit dieser Ausgabe von BVG-aktuell erstmals nach langer Zeit wieder die Mitteilung über Betriebsänderungen vor deren Durchführung für die Fahrgäste verfügbar war.

Um die BVG-Fahrgastinformation zu einem wichtigen Mittel im Kampf um Marktanteile zu machen, sind allerdings noch weitere Anstrengungen erforderlich. Welche das sein sollten, daß hat die IGEB der BVG-Geschäftsleitung Mitte November geschrieben. Die IGEB-Vorschläge im einzelnen:

1. Allgemeines

1.1 “BVG-aktuell“ sollte die "Kundeninformation Nr. 1" sein, stets verfügbar und auf dem neuesten Stand. Die Tagespresse kann diese Aufgabe nicht erfüllen.
1.2 Der Redaktitonsschluß von “BVG-aktuell” sollte deshalb so kurz wie möglich vor dem Erscheinungstermin liegen.
1.3 Betriebliche Änderungen bei Bahn und Bus sollten nur durchgeführt werden, wenn die vorher in “BVG-aktuell” bekanntgegeben wurden.
1.4 In nicht vorhersehbaren Fällen (z.B. bei Betriebsstörungen) sollten Tagespresse und Rundfunk veranlaßt werden, die notwendigen Informationen wiederholt und an stets gleichbleibender Stelle (z.B, “Verkehrsservice") zu veröffentlichen.

2. Inhalt

2.1 Die Informationen aus den Betriebsabteilungen sollten journalistisch aufbereitet und leicht faßbar dargestellt werden (“kein Amtsblatt").
2.2 Bei Fahrplanänderungen sollte “BVG-aktuell" den geänderten Gesamtfahrplan der Linie enthalten, wie er auch im Fahrplanheft erscheinen würde.
2.3 Die Gründe für Betriebseinschränkungen sollten den Fahrgästen erläutert und die den Fahrgastbelastungen folgenden Verbesserungen sollten herausgestellt werden.
2.4 "BVG-aktuell" sollte in leicht verständlicher Form technische Hinweise enthalten (z.B. Fahrzeugsteckbriefe zum Sammeln), Informationen über die Leistungen der BVG und ihrer Mitarbeiter geben und häufiger z.B. durch anspruchsvolle Karikaturen aufgelockert werden.
2.5 Eine gesonderte Rubrik sollte stets wiederkehrende Fahrgastgrobleme ansprechen und Hinweise zu ihrer Lösung geben.

3. Layout

3.1 Alle Informationen sollten in stets gleichbleibender Reihenfolge nach den verschiedenen Bereichen gegliedert z.B. Tarife / Beförderungsbestimmungen / Betriebs- und Fahrplanänderungen / Sonderveranstaltungen) und nach Verkehrsträgern und Liniennummern geordnet dargestellt werden.
3.2 Geänderte Fahrpläne sollten so abgedruckt werden, daß sie in das Fahrplanheft eingeklebt oder zumindest eingelegt werden können.
3.3 Auch Sonderfahrpläne und Pläne für Baustellenverkehre sollten nach dem Erscheinungsbild der Regelfahrpläne gestaltet werden.
3.4 Umleitungen und Ersatzverkehre sollten in "BVG-aktuell" durch informative Skizzen anschaulich gemacht werden.

4. Äußeres Erscheinungsbild

4.1 Als wichtigste Informationsquelle für die Fahrgäste sollte sich “BVG-aktuell" noch deutlicher als bisher von einer Hauswurfsendung unterscheiden.
4.2 Das Blatt sollte auch weiterhin in Farbe und mit einem Umfang von mindestens 12 Seiten (geheftet) erscheinen.
4.3 Ein mehr zeitungsorientierter Kopf sollte den Charakter eines Informationsblattes auch für Stammkunden verdeutlichen.

5. Erscheinungsweise und Verteilung

5.1 Das Blatt sollte monatlich zu einem feststehenden Termin (z.B. am 20. jeden Monats) erscheinen, damit die Fahrgäste sicher sein können, stets über die aktuelle Ausgabe zu verfügen.
5.2 Jede Ausgabe von “BVG-aktuell" sollte während des gesamten Gültigkeitszeitraums (also einen Monat lang) in den Verkehrsmitteln bzw. Bahnhöfen, an allen Fahrkartenausgaben und Verkaufsstellen ausliegen und durch Aushang als verfügbar gekennzeichnet sein.
5.3 “BVG-aktuell” sollte auch in den östlichen Bezirken Berlins verteilt werden.

IGEB

aus SIGNAL 10/1990 (Dezember 1990/Januar 1991), Seite 9