Aktuell
1. Jan 1992
Am 25.11.1991 gab es im Busverkehr der BVG zum wiederholten Male einen Fahrplanwechsel, ohne daß die BVG die Öffentlichkeit informiert oder gar ein Nachtragsfahrplanheft herausgegeben hätte. Der Anlaß war eine Verlängerung der fahrplanmäßigen Fahrzeiten in den Schwachverkehrszeiten, Betroffen sind nach Recherchen der IGEB über 20 BVG-Buslinien, auf denen sich insbesondere die Abfahrtszeiten in den Abendstunden und an Sonntagen verändert haben, also gerade zu Tageszeiten, zu denen die Busse nur noch im 20-Minuten-Takt verkehren und die Fahrgäste auf die Einhaltung der veröffentlichten Fahrpläne besonders angewiesen sind! Das Verhalten der BVG ist auch deshalb unbegreiflich, weil der nächste Fahrplanwechsel mit Herausgabe eines Nachtragsfahrplanes (2.1.92) schon längst feststand.
So darf es nicht weitergehen. Die IGEB fordert, daß die BVG zukünftig auf solche unnötigen Fahrplanwechsel während einer Fahrplanperiode verzichtet oder zumindest alle Fahrplanänderungen auf wenige Termine konzentriert und daß die BVG endlich die Vorschriften des Personenbefürderungsgesetzes einhält, welches die Betreiber von Buslinien zur Veröffentlichung von Fahrplanänderungen verpflichtet.
IGEB
aus SIGNAL 10/1991 (Januar 1992), Seite 5