Tarife: Der Bahnhofsvorsteher Informiert
25. Feb 2013
Klimawandel, Energiewende, Nachhaltigkeit usw. – Schlagworte unserer Zeit, die den gesellschaftlichen Wandel des Verkehrsmittelnutzungsverhaltens charakterisieren. Immer mehr Menschen nutzen die Bahn und das Fahrrad als Alternative zum Automobil. Die Kombination macht Sinn, gewährleistet sie doch am Abgangs- und Zielort einer Zugfahrt die unabhängige Mobilität des Reisenden. So vielfältig wie die Nutzungsmöglichkeiten sind auch die Tarifangebote. Es gibt Fahrradkarten für internationale Reisen, für Fahrten mit Fernverkehrszügen sowie Regional- und Verkehrsverbunds-Angebote – gekrönt von verschiedenen kostenlosen Mit- und Ausnahmeregelungen. In einer kleinen Serie werden wir das tarifliche Spektrum, die Nutzungsmöglichkeiten und einige Fallen beleuchten.
Als Fahrräder gelten grundsätzlich die klassischen „zweirädrigen einsitzigen Fahrräder“ sowie Tandems, Elektrofahrräder, Dreiräder und neuerdings deutschlandweit einheitlich geregelt auch Liegefahrräder. Ein zusammenklappbarer (!) Fahrradanhänger darf ebenfalls mit einer zweiten Fahrradkarte mitfahren. Mopeds und Mofas sowie Segways sind von der Beförderung ausgeschlossen.
Beginnen werden wir im ersten Teil unserer Reihe mit der Fahrradkarte im deutschen Fernverkehr.
Die Fahrradkarte Fernverkehr ist eine Streckenfahrkarte für eine einfache Fahrt vom Abfahrts- zum Zielbahnhof mit allen erforderlichen Umstiegen. Wie eine normale Fahrkarte gilt sie für Distanzen unter 100 Kilometer einen Tag und darüber zwei Tage lang bis jeweils 3 Uhr des Folgetages. Innerhalb dieser Geltungsdauer kann die Fahrt beliebig unterbrochen und ggf. auch an einem auf der Strecke in Richtung Ziel gelegenen anderen Bahnhof fortgesetzt
werden, wenn man die schönsten Teilstrecken einer Reise erradeln möchte. Aussteigen, ein Stück zurück fahren und so eine Teilstrecke doppelt nutzen, weil man im Zug gerade an einem schönen Fleckchen Erde vorbei kam, ist nicht zulässig. Das Fortsetzen der Reise auf einer anderen als der ursprünglichen Strecke ist nur möglich, wenn diese auch ein verkehrsüblicher Weg vom angegebenen Abgangszum Zielort ist.
Entschließt man sich, doch nicht das Rad mitzunehmen oder die Fahrt gar nicht anzutreten, hat man die Möglichkeit, vor dem ersten Geltungstag der Fahrradkarte diese zu stornieren oder umzutauschen. Erfolgt der Entschluss jedoch zu kurzfristig, nämlich erst am Reisetag, hat man das Nachsehen. Ab diesem Tag sind Erstattung und Umtausch ausgeschlossen.
Für die Nutzung mit Fahrrad stehen nicht alle Züge zur Verfügung. In den ICE-Zügen ist eine Fahrradmitnahme nicht zugelassen. Dass dies auch anders geht, beweisen beispielsweise die Franzosen in ihren TGV, die einzelne Stellplätze in den Hochgeschwindigkeitszügen haben. In Deutschland wird die Möglichkeit mal wieder diskutiert. Ergebnis: offen.
Primär sind die meisten EuroCity, Inter- City, CityNightLine und Regionalzüge der DB sowie NE-Bahnen für Reisen mit dem Rad vorgesehen. Je nach Zug sind die Mitnahmekapazitäten jedoch sehr beschränkt. Von zwei bis zweiunddreißig können diese sein. Während in den Fernverkehrszügen die Reservierung eines Stellplatzes obligatorisch ist, muss man im Nahverkehr immer darauf hoffen, dass der Zug nicht zu voll ist und das Zugpersonal die Mitnahme nicht verweigert.
Bei den Nichtbundeseigenen Eisenbahnen (NE) gibt es einige Unternehmen, welche die DB-Fahrradkarten nicht anerkennen. Der versierte Fahrkartenverkäufer kann diese in den Verkaufsbestimmungen nachlesen. Auch hat er eine Übersicht über die gesamte Stellplatzanzahl der Fahrradwagen in EC/ICZügen, jedoch nicht über die aktuelle Auslastung.
Eine Fahrradkarte für die Fernverkehrsnutzung in Deutschland kostet 9 Euro. Reisende im Besitz einer BahnCard25 oder 50 erhalten diese für nur 6 Euro. Bahn- Card100-Besitzer sowie Kinder unter sechs Jahre dürfen ihr Fahrrad sogar kostenfrei mitnehmen, benötigen demnach keine Fahrradkarte. Da sie auch keinen Fahrradkartenbeleg erhalten, müssen die Räder dann mit einem normalen Kärtchen/Zettel mit Namen, Wohnanschrift und Reiseziel gekennzeichnet werden.
Grundsätzlich besteht in Fernverkehrszügen für Fahrräder Reservierungspflicht. Ohne Reservierung ist die Mitnahme eines Fahrrades nur kurzfristig möglich, wenn noch ein Stellplatz für die vorgesehene Strecke frei ist. Die Entscheidung obliegt dem Zugbegleitpersonal, und das Risiko, nicht mitgenommen zu werden, ist nicht kalkulierbar.
Kauft man seine Reservierung für den Fahrradstellplatz zeitgleich mit einer Fahrradkarte oder einer Sitzplatzreservierung, so ist diese kostenfrei. Erwirbt man die Stellplatzreservierung einzeln (z. B. weil man einen späteren Zug nutzen möchte), so fällt ein reguläres Reservierungsentgelt von 4 Euro an. Handelsübliche Fahrräder, Tandems und Liegeräder benötigen eine, Reisende mit einem Dreirad oder einem Fahrrad mit einem zusammengeklappten Fahrradanhänger benötigen zwei Reservierungen.
Wer mit einer Fernverkehrsfahrkarte fährt, hat in etlichen Städten im Anschluss (und neuerdings auch zum Bahnhof hin) die Möglichkeit, als BahnCard-Inhaber mit dem Cityticket kostenfrei den ÖPNV zu nutzen. Wer keine BahnCard hat, kann das auch gegen einen geringen Aufpreis mit dem Angebot CityMobil. Das gilt jedoch nicht für die Fahrradkarte! Wer also beispielsweise in Berlin mit seinem Rad noch in der U-Bahn weiterfahren möchte, benötigt nochmals eine zusätzliche VBB-Fahrkarte für das Fahrrad. Wer diese vergisst, hat bei einer Kontrolle das Nachsehen und ein Erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) von 40 Euro zu zahlen.
Wer im Urlaub nicht auf die Mobilität des Fahrrades verzichten kann, aber sich nicht auf der Reise mit dem Rad „abrackern“ möchte, dem bieten sich zwei Alternativen:
Wer frühzeitig (maximal drei Monate) vor Reisebeginn bucht, hat gute Chancen, vernünftige Reisen zusammen stellen zu können. Spontanreisende haben mit Fahrrädern im Fernverkehr – insbesondere zu den Ferienzeiten – oft das Nachsehen, wenn sie keinen Stellplatz reserviert bekommen. Erschwert wird dieser Umstand, da noch immer keine Fahrradmitnahme im ICE erfolgt. Hier fordert der Berliner Fahrgastverband IGEB ein rasches Einlenken und Umrüsten seitens der DB.
Ein Tipp: Wer sein Rad zusammenklappen oder zerlegen kann und es in einem handelsüblichen Reisegepäckstück (Tasche oder Koffer) verstaut, kann es kostenlos mitnehmen. (BfVst)
Berliner Fahrgastverband IGEB
aus SIGNAL 1/2013 (März 2013), Seite 24-5