Umland
1. Aug 2001
Eine in Verkehrsverbünden selbstverständliche Einrichtung fehlt im Verkehrsverbund Berlin/Brandenburg (VBB) auf allen Bahnhöfen: Der Hinweis darauf, wie weit der Verbundtarif überhaupt Gültigkeit in den Zügen hat. Besonders mißlich ist dies für Inhaber von Gesamtnetzkarten und Schwerbehindertenausweisen mit Freifahrtberechtigung. Letzterer Personenkreis genießt in allen Verkehsverbünden Freifahrt.
Besonders bei Zügen, die den Verbundraum verlassen ist eine Information darüber, bis wohin Verbundfahrkarten gelten, eine hilfreiche Reisendeinformation. Im VBB trifft dies insbesondere auf die IR- und IRE-Züge nach Magdeburg zu, die bis Brandenburg/Havel im VBB-Tarif fahren. Auch bei den IR- und RE-Zügen Richtung Stralsund fehlt der Hinweis, daß VBB-Fahrausweise bis Prenzlau gültig sind.
Bei benachbarten Verbundräumen, etwa VRN (Verkehrsverbund Rhein-Neckar) und VRM (Verbund Rhein-Main), die eine durchgehende Tarifierung kennen, genügt bei Zügen, die den Verbund nicht verlassen, gleichfalls das Verbundsymbol, um darüber zu unterrichten, daß der entsprechende Zug mit Verbundausweisen (dazu gehören auch Schwerbehindertenausweise) benutzt werden kann. Wann kümmert sich der VBB und die Bahn darum?
Deutscher Bahnkunden-Verband, Landesverband Brandenburg
aus SIGNAL 4/2001 (Juli-August 2001), Seite 14