Berlin

Blockade neuer Straßenbahnstrecken durch die Berliner Wasserbetriebe (BWB)?


MdA Michael Cramer, Bündnis 90/Die Grünen

1. Okt 2001

Trifft es zu, daß die Berliner Wasserbetriebe durch ihre Nicht-Tätigkeit die Realisierung der geplanten neuene Straßenbahnstrecken Wenn nein, warum nicht und und welche Termin plant der Senat für die Einleitung der Planfeststellungsverfahren, die Planfeststellungsbeschlüsse und die Inbetriebnahme der Strecken - bitte für die einzelne Maßnahme angeben -?

Ja. Die BWB blockieren die für den Bau der Straßenbahnstrecken notwendigen Vorarbeiten (Leitungsumverlegungen).

Wenn ja, welche Maßnahme will der Senat ergreifen, um diese vier Straßenbahnstrecken zeitgerecht fertigzutellen?

Die BWB wurden gemäß der geltenden Rechtslage zur Umverlegung der betroffenen Wasserleitungen aufgefordert. Hierzu haben sich die BWB insbesondere wegen der streitigen Kostenlast, aber auch wegen der noch nicht vorliegenden Planfeststellungsbeschlüsse, bisher nicht bereiterklärt. Damit haben die BWB sich von der in früheren Bauvorhaben üblichen Praxis abgewandt, bereits vor Vorliegen der Planfeststellungsbeschlüsse bauvorbereitende Leitungsumverlegungen - oft auch im Zuge von anfallenden Straßenbaumaßnahmen - durchzuführen. Sie begründen dies mit der geänderten Regelung der Kostentragung für die Leitungsumverlegung. Früher hat das Land Berlin diese Kosten getragen. Jetzt fallen diese Kosten auf Grund der Novellierung des Berliner Straßengesetzes (das eine Folgekostenpflicht für Versorgungsunternehmen auch für den Straßen- und U-Bahnbau eingeführt hat), den BWB zur Last. Die BWB halten diese Neuregelung für verfassungswidrig und sind daher nicht bereit, die frühere Praxis fortzusetzen, wenn von ihnen die Finanzierung gefordert wird.

Eberswalder Straße: Noch geht es hier nicht geradeaus zum S-Bahnhof Nordbahnhof. Foto: Alexander Frenzel, August 2001

Der Senat steht deshalb derzeit in Verhandlungen mit den BWB darüber, Lösungen zu finden, die streitige Frage der Kostentragung möglichst von den konkreten Maumaßnahmen abzukoppeln und gegebenenfalls einer gerichtlichen Lösung zuzuführen, um die zur Realisierung der o.g. Straßenbahnstrecken erforderlichen vorbereitenden Leitungsumverlegungen verzögerungsfrei zu ermöglichen.

Selbstverständlich bedarf es zur Herstellung der Straßenbahnstrecken der notwendigen Planfeststellungsbeschlüsse.

Die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für die Strecke von der Eberswalder durch die Bernauer Straße zum Nordbahnhof wird für Herbst 2001 angestrebt.

Unter der Voraussetzung, daß der Beschluß im Frühjahr 2003 vorliegt und - bereits vor Planfeststellungsbeschluß mit den bauvorbereitenden Leitungsumverlegungen begonnen wird, ist die Inbetriebnahme Ende 2003 möglich.

Für die Strecke vom Prenzlauer Tor durch die Karl-Liebknecht-Straße zum Alexanderplatz ist die Einleitung der Planfeststellungsverfahren für die einzelnen Bauabschnitte zeitnah im Sommer 2001 geplant, die Beschlüsse werden im Spätsommer 2002 erwartet. Unter den gleichen Voraussetzungen wie bei der Eberswalder Straße ist die Inbetriebnahme im Mai 2003 vorgesehen.

Für die beiden Strecken Invalidenstraße und Leipziger Straße sind die Vorplanungen zum Teil noch nicht abgeschlossen. Die Einleitung der Planfeststellungsverfahren ist im Jahre 2002 vorgesehen.

Die Strecke Invalidenstraße - Lehrter Bahnhof wird zusammen mit dem Lehrter Bahnhof voraussichtlich 2006 in Betrieb gehen; die Inbetriebnahme der Strecke Alexanderplatz - Kulturforum ist für das Frühjahr 2006 geplant.

Mündliche Anfrage Nr. 15, veröffentlicht im LPD 144/2001 vom 27. 7. 2001. Es antwortete Peter Strieder, Senator für Stadtentwicklung

MdA Michael Cramer, Bündnis 90/Die Grünen

aus SIGNAL 6/2001 (September-Oktober 2001), Seite 7