Notiert
Die Bundesregierung sieht in einem leistungsfähigen und attraktiven Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) einen unverzichtbaren Beitrag zur Lösung der gegenwärtigen und zukünftigen Mobilitätsansprüche in Städten und Gemeinden.
1. Jan 2002
Dies sagte der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Kurt Bodewig anlässlich der Bekanntgabe des ÖPNV-Bundesprogramms 2001 bis 2005 nach § 6 Absatz 1 des Gemeindeverkehrs-Finanzierungsgesetzes (GVFG). Dem Programm zufolge wird der Bund in diesem Zeitraum bedeutende U-Bahn-, S-Bahn-, Stadtbahn- und Straßenbahnvorhaben jährlich mit über 650 Millionen Mark, insgesamt mit rund 3,3 Milliarden Mark fördern. Davon gehen 2,5 Milliarden Mark an die alten Bundesländer und 0,8 Milliarden Mark an die neuen Bundesländer.
Das ÖPNV-Bundesprogramm ist nach § 6 Abs.1 GVFG ein „besonderes ergänzendes Programm". Es umfaßt 20 Prozent der GVFG-Mittel. Es wird vom Bund auf Grund von Vorschlägen der Länder aufgestellt und jährlich fortgeschrieben. Mit diesem Bundesprogramm können ÖPNV-Schienenverkehrswege in Verdichtungsräumen und in den zugehörigen Randgebieten mit zuwendungsfähigen Kosten von über 100 Millionen Mark gefördert werden. Täglich nutzten 26 Millionen Bürgerinnen und Bürger den ÖPNV, sagte Kurt Bodewig. Damit sei eine Entlastung der Ballungsräume vom Individualverkehr und gleichzeitig eine Reduzierung der Abgase verbunden. Die Qualität des ÖPNV werde zunehmend auch zu einem Standortfaktor im Wettbewerb um Investitionen und Arbeitsplätze.
Gleichzeitig fördert die Bundesregierung mit 80 Prozent der GVFG-Mittel den kommunalen Verkehrsausbau (sogenanntes Länderprogramm für Kommunalen Straßenbau und ÖPNV). Bei diesem Programm weist der Bund den Ländern von 2001 bis 2005 rund 13 Milliarden Mark pauschal nach einem Schlüssel zu. Über die Verwendung dieser Mittel entscheiden die Bundesländer in eigener Zuständigkeit.
Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
aus SIGNAL 9-10/2001 (Dezember 2001 - Januar 2002), Seite 34