Schlichtungsstelle söp
6. Mai 2013
Mit Schreiben vom 26. März 2013 hat die Bundesregierung die söp als Schlichtungsstelle für den Bereich Schifffahrt anerkannt. Damit erfolgt ein weiterer Schritt in Richtung einer verkehrsträgerübergreifenden Schlichtungsstelle, die für alle mit öffentlichen Verkehrsmitteln reisenden Personen im Streitfall die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung eröffnet.
Die söp schlichtet bundesweit für Bahn-, Fernbus-, Flug- und Schiffsreisende sowie im Nahverkehr für Reisende mit S-Bahn, Straßenbahn, U-Bahn und Bus – dies inzwischen in neun Bundesländern: Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein. Ergänzend schlichtet die söp auch im Bereich Carsharing (Flinkster) und Stadträder (Call a Bike), um die komplette Reisekette abbilden zu können.
Seit dem Start im Dezember 2009 erreichten die söp knapp 11 000 Schlichtungsanträge.
Heinz Klewe, söp-Geschäftsführer
aus SIGNAL 2/2013 (Mai 2013), Seite 12