Berlin
1. Mär 2002
Der Haustürservice auf einigen Nachtlinien ist eine gute Sache. Er kann allerdings nur dann angeboten werden, wenn die eingesetzten Fahrzeuge Kleinbusse in der Größe von Lieferwagen sind. In diesen Fahrzeugen ist der Platz aber schnell erschöpft, denn es gibt nur fünf bis sieben Sitzplätze, Stehplätze offiziell gar nicht.
Uns sind schon mehrfach Fälle bekanntgeworden, bei denen Fahrgäste einfach stehen gelassen wurden, weil die Nachtbus-Taxis bereits voll waren. Von den Fahrern war in derartigen Fällen häufig nur ein hilfloses Schulterzucken zu bekommen, eventuell verbunden mit dem Hinweis, auf den nächsten Bus zu warten. Das bedeutet aber im Nachtverkehr, wenigstens dreißig Minuten lang die dunkle Umgebung der Haltestelle zu bewundern oder sich mit Schusters Rappen zu behelfen. Daß dies nicht sein muss, macht die BVG mit Ihrem Hinweis auf die „Qualitätsgarantie" (ausführliche Würdigung in Signal 1/1998 ) deutlich, wie aus dem im Folgenden abgedruckten Schreiben hervorgeht:
„In der Regel ist das Platzangebot auf den Linien im Taxieinsatz ausreichend. Zu besonderen Anlässen ... kommt es auch auf Linien mit größeren Fahrzeugen mitunter zu Engpässen im Platzangebot.
Bei Linien im Taxieinsatz reicht hierfür oft schon eine größere Geburtstagsfeier, eine Hochzeit oder Ähnliches. Da uns solche Termine meistens nicht bekannt sind, ist ein gezieltes Eingreifen nicht möglich. In seltenen Fällen kommt es daher zu Engpässen im Platzangebot. In solchen Fällen bemühen sich die Fahrer, zuerst die Fahrgäste mit dem kürzesten Fahrziel zu befördern und dann, wenn es die Fahrzeit erlaubt, zur Einstiegshaltestelle zurückzufahren. In solchen Fällen hat die Beförderung zu den ausgewiesenen Haltestellen Vorrang vor dem Haustürservice ...
... Im übrigen haben Fahrgäste, die aus Kapazitätsgründen nicht befördert werden konnten, die Möglichkeit, im Rahmen unserer Qualitätsgarantie die Fahrt während der Nachtstunden mit einem Taxi fortzusetzen [auf Kosten der BVG, d. Red.]. Garantiescheine erhalten die betreffenden Personen beim Fahrer des Nachttaxis."
IGEB, Abteilung Fahrgastbelange
aus SIGNAL 1/2002 (Februar/März 2002), Seite 13