Berlin

Sanierungsbedarf bei der Berliner U-Bahn

Kleine Anfrage Nummer 14/1913 vom 3. Juli 2001


MdA Jutta Matuschek, PDS-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin

1. Mär 2002

Wie hoch ist der Sanierungsbedarf der Berliner U-Bahn (bitte einzeln auflisten nach Gleissanierung, Tunnel-Viaduktsanierung, Signal- und Sicherungstechnik, Bahnhöfen, gegebenenfalls weiteren Einzelmaßnahmen)?

Es antworten die für die U-Bahn zuständigen Berliner Verkehrsbetriebe (BVG):

Der Sanierungsbedarf zur Erreichung eines der aktuellen technischen und nutzergerechten Standards der Berliner U-Bahn untergliedert sich in die folgenden Teilkomponenten:

In welchen Jahresscheiben mit welchen Teilprojekten ist die vollständige Sanierung im günstigsten Falle realisierbar, und wie würde sich eine Verzögerung auf das Betriebsergebnis der BVG auswirken?

BVG: Die „Sanierung" der U-Bahn ist ein kontinuierliches Programm, da die baulichen und technischen Anlagen einem ständigen Alterungsprozeß bzw. Verschleiß unterliegen. Der jährliche Finanzbedarf für die Abarbeitung von Instandhaltungsmängeln der Vergangenheit und Aufrechterhaltung des derzeitigen Qualitätsstandards beträgt insgesamt 130 Millionen DM/Jahr, davon sind derzeit 108 Millionen DM/Jahr in der Finanzplanung eingestellt.

Eine Verzögerung des kontinuierlichen Erneuerungsprogramms hat mittelfristig einen erhöhten Aufwand für die Instandhaltung der Anlagen zur Folge, da erneuerte Anlagen in der Regel wirtschaftlicher sind als ältere Bauformen.

Zu beiden Fragen teilt der Senat ergänzend mit, daß die BVG verpflichtet ist, ihre in ihrem Eigentum stehenden Anlagen sachgerecht zu warten und zu unterhalten. Die erforderlichen Mittel stehen im Regelfall aus den Rücklagen, die aus den Abschreibungen der Anlagen resultieren, zur Verfügung.

Dieser Treppenabgang am U-Bahnhof Rosenthaler Platz ist inzwischen saniert. Foto: Irmgard Schmidt, April 1995

Der Senat unterstützt die BVG mit einem Grundsanierungsprogramm für die im ehemaligen Ostteil der Stadt gelegenen U-Bahn-Streckenteile mit Gesamtkosten von insgesamt ca. 400 Millionen DM. Dieses Programm ist auf Grund der vorliegenden und geprüften Gutachten um die Sanierung der Tunnel- und Viaduktbauwerke in einer ersten Stufe für Schäden mit hoher Sanierungsprioritäten erweitert worden. Hierbei steht der Ertüchtigung der Anlagen einschließlich der Bahnhöfe und deren behindertengerechter Ausbau im Vordergrund. Im Nachtragshaushalt 2001 sind im Rahmen der Zuschüsse für Investitionen für den ÖPNV für die Grunderneuerungen der U-Bahnanlagen und den behindertengerechten Ausbau von U-Bahnhöfen insgesamt Mittel in Höhe von rund 39 Millionen DM vorgesehen.

„Schönheitsreparaturen" an Bahnhöfen gehören nicht zur „Sanierung der Infrastruktur" und müssen daher von der BVG im Rahmen ihrer Unternehmenspolitik durchgeführt werden. Dennoch hat der Senat in den zurückliegenden Jahren bei sehr aufwendigen Maßnahmen (wie zum Beispiel für die Sanierung der Hochbahnviadukte der Linie 1) im Rahmen der Kapitalzuführung die notwendigen Kosten übernommen (insgesamt bisher rund 110 Millionen DM). Darüber hinaus ist im laufenden Unternehmensvertrag die Verpflichtung der BVG zur Erhaltung, Erneuerung und Weiterentwicklung der Verkehrsinfrastruktur enthalten. Die finanziellen Zuwendungen des Landes Berlin betragen in der Laufzeit des Vertrages bis 2008 insgesamt ca. 2,8 Milliarden DM.

Sieht der Senat Möglichkeiten, die Sanierung der U-Bahn zu beschleunigen? Wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht?

BVG: Die genannten Bedarfszahlen (130 Millionen DM/Jahr) entsprechen den logistischen Möglichkeiten der BVG zur Umsetzung des Sanierungsprogramms bei weitgehender Aufrechterhaltung des U-Bahn-Betriebes. Eine längerfristige Streckenstillegung zur Forcierung des Erneuerungsprogramms ist nur dann verkehrlich und wirtschaftlich vertretbar, wenn mehrere Anlagenteile gleichzeitig erneuert werden müssen. Dieser Zustand liegt im U-Bahnnetz nur in wenigen Abschnitten vor.

Senat: Langfristig geht der Senat davon aus, daß sich im Zusammenhang mit der Finanzierung der Investitionen für den_ ÖPNV der Finanzierungsanteil zugunsten der Sanierung und Erhaltung der bestehenden Anlagen im Verhältnis zu den Neubauanteilen verschieben wird. Entsprechende Festlegungen sind jedoch erst im Rahmen der Diskussionen um den Haushalt 2002 zu erwarten.

(Es antwortete Maria Krautzberger, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung; veröffentlicht im LPD 199/2001 vom 15. Oktober 2001)

MdA Jutta Matuschek, PDS-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin

aus SIGNAL 1/2002 (Februar/März 2002), Seite 15-16