Aus dem Bund

Schwerbehinderte Menschen - Freifahrt im ÖPNV

Wer darf unentgeltlich fahren? Wo darf unentgeltlich gefahren werden? Wer darf unentgeltlich fahren?


VDV

1. Mär 2002

Eine unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) steht folgenden schwerbehinderten Menschen zu:

Sie haben einen Schwerbehindertenausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck. Die unentgeltliche Beförderung ist nur mit zusätzlichem Beiblatt mit einer Wertmarke möglich, die jährlich 120 DM oder halbjährlich 60 DM kostet.

Kostenlos erhalten schwerbehinderte Menschen die Wertmarke, wenn

Eine kostenlose Wertmarke erhalten auch Kriegsbeschädigte und Berechtigte im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes aufgrund einer besonderen Besitzstandsregelung.

Begleitpersonen fahren bei eingetragenem Merkzeichen B (Notwendigkeit einer Begleitperson) in allen Personenzügen - im Nah- und Fernverkehr - ohne Kilometerbegrenzung kostenlos. Das gilt auch, wenn der Berechtigte selbst nicht freifahrtberechtigt ist.

Auch ohne Beiblatt mit Wertmarke ist die Beförderung eines mitgeführten Krankenfahrstuhls oder orthopädischen Hilfsmittels unentgeltlich. Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen Bl haben Anspruch auf die unentgeltliche Beförderung eines Führhundes.

Der Schwerbehindertenausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck und Beiblatt mit gültiger Wertmarke berechtigt dazu, weite Teile des Nahverkehrsangebotes im Bundesgebiet kostenlos zu nutzen.

Wo darf unentgeltlich gefahren werden?

In welchen Verkehrsmitteln und auf welchen Strecken eine unentgeltliche Beförderung möglich ist, führt die Broschüre „Informationen für behinderte Reisende" auf. Ein Verzeichnis der Verkehrsverbünde ist ebenfalls vorhanden.

Die kostenlose Broschüre (Stand: Mai 2001) wird von der DB AG herausgegeben und ist bei allen Verkaufsstellen der DB AG erhältlich. Die Freifahrtstrecken können auch der „Übersichtskarte zum Entfernungszeiger" entnommen werden. Diese Karte zeigt die Strecken der einzelnen Verkehrsverbünde in Deutschland. Darin sind alle unentgeltlich zu benutzenden Strecken der Verbünde lila, die kostenpflichtigen DB-Strecken schwarz dargestellt.

Im Fernverkehr bietet die Deutsche Bahn AG eine Reihe von weiteren Vergünstigungen und Serviceleistungen an, wie zum Beispiel:

Für mobilitätseingeschränkte Bahnreisende, die zum Beispiel Ein-, Aus- oder Umsteighilfe benötigen, hat die DB AG eine eigene Mobilitätsservice-Zentrale eingerichtet. Diese ist montags bis freitags von 8.00 bis 20.00 Uhr und samstags von 8.00 bis 14.00 Uhr unter der Telefonnummer (01805) 512 512 (kostenpflichtig) erreichbar.

VDV

aus SIGNAL 1/2002 (Februar/März 2002), Seite 33-34