Aktuell

PEP im Fernverkehr der DB AG

Das neue Preissystem unter die Lupe genommen


DBV Bundesverband

1. Nov 2002

Seit mehreren Jahren publiziert die Deutsche Bahn AG, dass sie beabsichtigt, die Fahrpreise für den Fernverkehr neu zu gestalten. Dabei gehe es ihr in erster Linie darum, das Preissystem zu vereinfachen und für den Kunden eine bessere Übersichtlichkeit herzustellen.

Züge mit und ohne Plan & Spar, mit und ohne Wochenendbindung, mit und ohne Reservierung, aber alle mit Bahncard, mit und ohne Kontingentierung. Das zeichnet das einfachere Tarifsystem der Deutschen Bahn AG ab 15. Dezember 2002 aus. Foto: Fern- und Regionalzüge im Bahnhof Bamberg, DB AG/Klee

Nach Auffassung der Bahn soll „Das neue System ... durch klare Konditionen und attraktive Preise unser Preisimage deutlich verbessern und damit mehr Verkehr auf die Schiene bringen". Seit geraumer Zeit steht als Termin für die Einführung des neuen Preissystems der 15. Dezember 2002 fest. An diesem Tag finden auch umfangreiche Fahrplanänderungen statt; die Eisenbahnfahrpläne werden einheitlich in ganz Europa künftig nicht mehr im Mai und Oktober (Sommer- und Winterfahrplan), sondern nur einmal - eben Mitte Dezember geändert.

Die tatsächlich zu erwartenden Beförderungspreise für das neue System hat die Bahn Mitte Oktober bekanntgegeben. Die Grundpreise entsprechen etwa den bisher geltenden Fahrpreisen, für Entfernungen über 180 Kilometer werden durch eine degressive Staffelung die Preise pro Kilometer etwas billiger als bisher.

Der persönliche Beratungsbedarf in den Reisebüros und Fahrkartenausgaben wird mit dem neuen Preissystem sicherlich erheblich zunehmen. Foto: Georg Radke

In den meisten Veröffentlichungen der Deutschen Bahn AG kommt allerdings nicht deutlich zum Ausdruck, mit welchen Beförderungsbedingungen die Fahrgäste der Deutschen Bahn ab 15. Dezember rechnen müssen. Dazu soll im folgenden eine kurze Übersicht gegeben werden.

Hohe Rabatte nur mit Zug- und Wochenendbindung

Die wesentlichste Neuheit des Systems ist die in Werbung und Presse bereits hinreichend verkündete Einführung von Rabatten. Diese werden von der Bahn „Plan & Spar-Preis" genannt und enthalten, je nach Vorverkaufstermin, Ermäßigungen von 40, 25 oder 10 Prozent. Wesentlich dabei ist, - und das kam in der Werbung zu kurz - daß solche ermäßigte Fahrkarte ausschließlich mit „Zugbindung" verkauft werden. Das heißt, die Bahn bestimmt, mit welchem Zug der Kunde zu fahren hat und hält dafür ein begrenztes Kontingent bereit. „Zugbindung" bedeutet jedoch nicht, daß der Reisende auch einen Sitzplatz bekommt - dazu muß er zusätzlich eine Platzreservierung für 2,60 Euro kaufen. Die Ermäßigungen von 25 und 40 Prozent gibt es nur zusammen für Hin- und Rückfahrt; bei 40 Prozent Ermäßigung muß zwischen Hin- und Rückfahrt ein Wochenende liegen. Nutzt ein Reisender den vorgeschriebenen Zug nicht, kann er gegen einen Zuschlag von 45 Euro (!) plus der Differenz zwischen dem ermäßigten und dem Normalpreis einen anderen Zug benutzen.

Auch gibt es weitere Rabatte, die jedermann ohne Bedingungen in Anspruch nehmen kann: Mitfahrer- und Bahncard-Rabatt.

Gültigkeit

Die Gültigkeit einer Fahrkarte betrug bisher pro Fahrt vier Tage, wobei innerhalb dieses Zeitraumes Unterbrechungen erlaubt waren. Zum Normalfahrpreis gilt sie künftig nur zwei Tage, am ersten Geltungstag bzw. auf der Rückfahrt am Tag des Fahrtantrittes sowie am jeweils ersten Folgetag, so daß Unterbrechungen stark eingeschränkt sind.

Produktklassen

Statt halbem Preis für das Volk gibt es ab 15. Dezember nur noch 1/4-Preis für halbe Volk. Und wer Glück hat, bekommt bei seiner Fahrt über 180 Kilometer auch einen der kontingentierten 40 Prozent-Plätze. Für alle anderen wirds halt teurer. Foto: Georg Radke, Dresden Hbf

In der Vergangenheit gab es Personen-, Eil-, Schnell- und Expreßzüge. Für diese im wesentlichen von der Geschwindigkeit bestimmten Beförderungsarten wird nunmehr der Begriff „Produktklasse" eingeführt, der die Züge nicht unbedingt allein durch die Geschwindigkeit unterscheidet. So gehören zur „Produktklasse ICE" (man beachte die Schreibweise!): der Intercity-Express, Intercity-Express-Sprinter, Cisalpino, Thalys. Zur „Produktklasse IC/EC" gehören Intercity und Eurocity und zur „Produktklasse C": Interregio, Interregio-Express, Regionalexpress, Regionalbahn und S-Bahn.

Erstattung

Für die Erstattung des Fahrpreises (Rücktritt vom Vertrag: §§ 349, 346 BGB) will die Bahn bereits dann Sanktionen erheben, wenn eine Fahrkarte am ersten Geltungstag vor Antritt der Reise zurückgegeben wird.

Zuschläge

Zu den künftigen Preisen sind bereits wieder Aufpreise vorgesehen: Für die Benutzung der ICE-Sprinter 10 bzw. 15 Euro je nach Wagenklasse, sowie für die Schnellfahrstrecke Köln - Frankfurt/M zusätzlich 12 Euro pro Person und Richtung.

Kinder und Jugendliche

Im folgenden wird auf weitere Neuheiten des künftigen Preissystems hingewiesen, die zum Teil auch Verbesserungen für bestimmte Fahrgäste enthalten. So werden Kinder bis einschließlich 14 Jahre unentgeltlich befördert, wenn sie in Begleitung mindestens eines Eltern- oder Großelternteiles oder deren Lebenspartner fahren und ihre Anzahl auf der Elternfahrkarte angegeben ist. Kinder im Alter zwischen 6 und 14 Jahren ohne eine Begleitung werden zum halben Fahrpreis befördert.

Rabatte nutzen

Fahrkartenkauf am Automaten. Foto: Marc Heller

Bei Nutzung der bereits erwähnten Plan & Spar-Preise können Reisende, die beispielsweise ihren Urlaub längerfristig planen, die Hin- und Rückfahrt gemeinsanr antreten, eine Bahncard besitzen, mit der vorgegebenen Zugbindung für Hin- und Rückfahrt einverstanden sind und diese auch nutzen, eine Reihe Rabatte beanspruchen. Für „Plan & Spar 40" (40 Prozent Ermäßigung) muß die Fahrkarte spätestens sieben Tage vor Fahrtantritt erworben werden. Hinzu kommen 25 Prozent Ermäßigung für die Bahncard. Jede zweite bis fünfte mitfahrende Person erhält dazu 50 Prozent Mitfahrer-Rabatt. So müßte beispielsweise eine gemeinsam reisende Familie mit drei Erwachsenen (wenn alle drei eine Bahncard besitzen) und drei Kindern für eine Reise, deren Normalpreis für die gemeinsame Hin- und Rückfahrt 100 Euro kosten würde, folgendes zahlen: Für die drei Kinder nichts. Für die erste Person (Plan & Spar 40 plus Bahncard) 45 Euro. Für die zweite und dritte Person dazu 50 Prozent Mitfahrer-Rabatt, also je 22,50 Euro; zusammen also für alle sechs Personen 90 Euro. Eine Bahncard für den Ehe- oder Lebenspartner wird zum Preis von fünf Euro ausgestellt, wenn mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt lebt und eine Kindergeldbescheinigung vorgelegt wird. Im übrigen kostet eine Bahncard künftig 60 Euro für die zweite oder 150 Euro für die 1. Klasse. Da die Zugbindung keinen Anspruch auf einen Sitzplatz bedeutet (was eigentlich unverständlich ist) wird bei solchen Reisen eine Sitzplatzreservierung empfohlen; der Peis dafür beträgt pro Person und Richtung 2,60 Euro.

Ersatzleistungen der DB AG

Fahrkartenschalter im Bahnhof Bützow 1990. Foto: DBV-Archiv

In letzter Zeit häufen sich Diskussionen um Ersatzleistungen der Bahn für Schäden, die dem Reisenden bei Verspätungen und Ausfall von Zügen entstanden sind. Insbesondere Verbraucherschutzverbände fordern hierfür Regelungen, wie sie zwischen Vertragspartnern im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Gesetz über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz) vorgeschrieben sind. Nach den neuen Beförderungsbedingungen will die Bahn dem Reisenden nur den Schaden ersetzen, der dadurch entsteht, daß die Reise wegen Verspätung oder Ausfall des Zuges oder Versäumnis des Anschlußzuges nicht bis 1.00 Uhr des Folgetages mit einem anderen fahrplanmäßigen Verkehrsmittel fortgesetzt werden kann. Der Schadensersatz umfaßt Übernachtungs- oder eventuelle Taxikosten. Die Ersatzpflicht soll jedoch bei für die Bahn unabwendbaren Umständen und Selbstverschulden des Reisenden ausgeschlossen sein. Hier wäre zu prüfen, ob das Unternehmen derartige Risiken auf seine Kunden abwälzen kann.

Auf weitere Einzelheiten der Beförderungsbedingungen - zum Beispiel Gruppenfahrten, Gepäck- und Fahrradbeförderung, Zeitkarten und ähnliches - wurde hier vorerst verzichtet. Diesbezüglich auftretende Probleme könnten im Einzelfall erörtert werden.

Sind Teile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig?

Offenbar hat die DB AG bei der Ausarbeitung und das Bundesministerium für Verkehr bei der Genehmigung dieser Allgemeinen Bedingungen das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts - eine Novelle des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) - nicht beachtet. Nach § 305 a BGB sind nunmehr die Tarife und Ausführungsbestimmungen der Eisenbahnen, die mit Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde erlassen wurden, in die strengen Regeln über den Inhalt Allgemeiner Geschäftsbedingungen einbezogen worden. Nach diesem Gesetz wären eine Reihe der oben genannten Vorschriften der „BB Personenverkehr" unwirksam. Zum Beispiel:

Der DBV wird in kürze eine umfassende Expertise zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des neuen Tarifsystems der DB AG vorlegen.

DBV Bundesverband

aus SIGNAL 5/2002 (November 2002), Seite 5-7