Überregional
Blick in den Tarif- und Verkehrsanzeiger
DBV Bundesverband
1. Mai 2002
Allgemein
Die wichtigste Ausgabe des TVA in diesem
Berichtszeitraum war wohl die Nummer
40 a vom 30. September 2002, in der das
gesamte bisherige Tarifsystem für den Personenverkehr
der DB AG aufgehoben wurde.
Das betrifft den Deutschen Eisenbahn-Personen
und -Gepäcktarif Teil I und II
(DPT I und II), den Personen- und Gepäcktarif
Deutsche Bahn AG - Deutsche Nichtbundeseigene
Eisenbahnen (DPT II DB/NE)
sowie die Tarife für Reservierungen und
für die Beförderungen von Personen in
Metropolitan-Zügen.
Mit Wirkung vom 15. Dezember 2002
werden unter der Bezeichnung Tfv 600
(Tarifverzeichnis) neu herausgegeben:
- Beförderungsbedingungen für Personen
durch die Unternehmen der Deutschen
Bahn AG,
- Bedingungen für den Erwerb und die
Nutzung von Zeitkarten,
- Bedingungen für den Erwerb und die
Nutzung der Bahncard,
-
Beförderungsbedingungen für besondere
Personengruppen,
- Beförderungsbedingungen für Reisegepäck,
- Beförderungsbedingungen für Personen
in Metropolitan-Zügen,
- Bedingungen für Teilnehmer am Miles
& More-Programm der Deutschen Lufthansa
AG.
Unverändert bleibt die Eisenbahn-Verkehrsordnung
(EVO), da sie eine staatliche
Rechtsvorschrift ist und für alle öffentlichen
Eisenbahnen Deutschlands gilt.
Der wesentliche Inhalt des TVA für den
Personenverkehr bestand bisher in Veränderungen
und Fortschreibungen der vielen
der oben genannten Tarife, die nunmehr
aufgehoben werden. Die neuen „Bedingungen"
sind Allgemeine Geschäftsbedingungen
eines Privatunternehmens geworden,
deren Rahmen das Bürgerliche
Gesetzbuch (BGB) in den §§ 305 bis 309
regelt. Unter diesem Gesichtspunkt erhebt
sich die Frage, welche Funktionen und Inhalte
ein TVA künftig haben wird und wer
ihn herausgibt. So ist zum Beispiel bereits
jetzt in Nr. 315/2002 TVA festgelegt, daß
die DB Netz AG gemäß § 11 (1a) AEG das
Angebot auf Übernahme von Infrastruktureinrichtungen - das bisher regelmäßig
im TVA enthalten war - ab sofort im Internet
unter der Adresse: www.db-netz.de
veröffentlichen wird.
Reiseverkehr
-
Mit Wirkung vom 16. Juni 2002 wird in
allen Zügen der DB AG die Mitnahme
von Hunden neu geregelt. Größere
Hunde (auch „Kampfhunde") dürfen
mitgenommen werden, wenn sie angeleint
sind und einen für sie geeigneten
Maulkorb tragen (181/2002).
-
Die Vogtlandbahn GmbH (VBG) übernimmt
ab 1. Juli 2002 den Schienenpersonennahverkehr
auf der Strecke Gera
Hbf - Greiz - Weischlitz. Dafür werden
unter anderem besondere Fahrscheine
als „Elsterbahn-Ticket" für Hin- und
Rückfahrt an einem Tag für sechs Euro
ausgegeben. Die „EgroNet-Tickets"
gelten ebenfalls (245/2002). DB Regigm
hat diesen Verkehr ab 1. August 2000
eingestellt (260 VII/2002).
-
Ab 1. August 2002 umfaßt das VBB-Tarifgebiet
das gesamte Territorium des
Landes Brandenburg mit Ausnahme des
Landkreises Ostprignitz - Ruppin (301/
2002).
-
Vom 1. August 2002 bis 31. März 2003
wird das Brandenburg-Ticket zu den
üblichen Bedingungen an Werktagen
zum Festpreis von 23 Euro ausgegeben.
Es gilt über das Land Brandenburg hinaus
auch bis Waren (Müritz), Neubrandenburg,
Dessau Hauptbahnhof und
Lutherstadt Wittenberg (305 II/2002).
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Ab 16. Juni 2002 werden im VBB-Tarif
folgende Bahnhofsnamen geändert:
Berlin Lehrter Stadtbahnhof in: „Berlin
Lehrter Bahnhof"; Eichkamp in „Messe
Süd" und Witzleben in „Messe Nord/ICC" (207/2002).
-
Mit der Einführung des neuen Preissystems
werden umfangreiche Übergangsregelungen für Fahrkarten und
bestimmte Preisangebote veröffentlicht.
Ein allgemeiner Grundsatz lautet: „Bis
zum 14. Dezember 2002 erworbene
Fahrscheine, Zuschläge und Bahncards
mit einem ersten Geltungstag vor dem
15.12.02, die über den 14. Dezember
2002 hinaus Gültigkeit haben, gelten
(grundsätzlich) bis zum Ablauf ihrer
Geltungsdauer zu den alten Konditionen
weiter" (306/2002).
DBV Bundesverband
aus SIGNAL 5/2002 (November 2002), Seite 14-26