Überregional

Blick in den Tarif- und Verkehrsanzeiger


DBV Bundesverband

1. Mai 2002

Allgemein

Die wichtigste Ausgabe des TVA in diesem Berichtszeitraum war wohl die Nummer 40 a vom 30. September 2002, in der das gesamte bisherige Tarifsystem für den Personenverkehr der DB AG aufgehoben wurde. Das betrifft den Deutschen Eisenbahn-Personen und -Gepäcktarif Teil I und II (DPT I und II), den Personen- und Gepäcktarif Deutsche Bahn AG - Deutsche Nichtbundeseigene Eisenbahnen (DPT II DB/NE) sowie die Tarife für Reservierungen und für die Beförderungen von Personen in Metropolitan-Zügen.

Mit Wirkung vom 15. Dezember 2002 werden unter der Bezeichnung Tfv 600 (Tarifverzeichnis) neu herausgegeben:

Unverändert bleibt die Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO), da sie eine staatliche Rechtsvorschrift ist und für alle öffentlichen Eisenbahnen Deutschlands gilt.

Der wesentliche Inhalt des TVA für den Personenverkehr bestand bisher in Veränderungen und Fortschreibungen der vielen der oben genannten Tarife, die nunmehr aufgehoben werden. Die neuen „Bedingungen" sind Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Privatunternehmens geworden, deren Rahmen das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in den §§ 305 bis 309 regelt. Unter diesem Gesichtspunkt erhebt sich die Frage, welche Funktionen und Inhalte ein TVA künftig haben wird und wer ihn herausgibt. So ist zum Beispiel bereits jetzt in Nr. 315/2002 TVA festgelegt, daß die DB Netz AG gemäß § 11 (1a) AEG das Angebot auf Übernahme von Infrastruktureinrichtungen - das bisher regelmäßig im TVA enthalten war - ab sofort im Internet unter der Adresse: www.db-netz.de veröffentlichen wird.

Reiseverkehr

DBV Bundesverband

aus SIGNAL 5/2002 (November 2002), Seite 14-26