Überregional

Telekom wurde Werbung für DB-Auskunft verboten

Die Deutsche Telekom darf nicht mehr damit werben, über ihre eigene Auskunft 11833 direkt zur Auskunft der Deutschen Bahn AG zu vermitteln, ohne schon in der Werbung auf die höheren Entgelte hinzuweisen. Bisher fehlte ein Hinweis darauf, dass pro Minute 99 Cent zu zahlen seien.


DBV Bundesverband

1. Nov 2002

Unerheblich ist es nach Ansicht des Gerichtes, wenn unmittelbar vor der Weitervermittlung an die Auskunft der Deutschen Bahn auf den höheren Tarif hingewiesen wird. Bei einem Hinweis bereits in der Werbung könnten die Kunden dagegen noch alternativ die Kosten bei einer Weitervermittlung über die Telekom oder einem direkten Anruf bei der DB-Auskunft abwägen.

Erst Anfang September 2002 wurde die persönliche Auskunft von 12 auf 60 Cent pro Minute erhöht.

Urteil des Landgerichts Bonn vom 8. Oktober 2002, Aktenzeichen 11 0 75/02. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

DBV Bundesverband

aus SIGNAL 5/2002 (November 2002), Seite 17