Berlin
In einer einstweiligen Verfügung hat das Landgericht Berlin den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) und dem Berliner Verlag untersagt, Jahreskarten für die Teilbereiche Berlin AB und Berlin ABC günstiger als nach geltendem Tarif zu vertreiben.
1. Nov 2002
„Seit Anfang der Woche warben die Anbieter mit einem Kombiangebot für ein Zeitungsabonnement und eine Jahreskarte zu einem nicht genehmigten Verkaufspreis. Dies ist rechtswidrig. Im Falle einer Weiterführung der Aktion droht das Gericht den Anbietern in dem Verfügungsbeschluss ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro an.
Die S-Bahn Berlin GmbH prüft derzeit, ob sie Jahreskarten aus der Werbeaktion von BVG und Berliner Verlag in ihrem Bereich anerkennen darf oder muss. Die S-Bahn Berlin GmbH bedauert zutiefst, dass aufgrund von Rechtsverstößen eines Mitgliedes im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg Kunden verunsichert werden und fordert die BVG auf, künftig gemeinsam mit ihren Partnern im Verkehrsverbund an attraktiven Angeboten für Bahn- und Buskunden zu arbeiten."
S-Bahn Berlin GmbH
aus SIGNAL 5/2002 (November 2002), Seite 26