Brandenburg
Viele wenns und abers bei der Gültigkeit der neuen Bahncard im Gebiet des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB).
1. Mär 2003
Ab 15. Dezember 2002 erhalten Besitzer der neuen Bahncard im VBB 25 Prozent Rabatt auf ihren Fahrpreis. Die nebenstehende Skizze der Bundesländer Brandenburg und Berlin zeigt die Gültigkeit, die jedoch eingeschränkt ist.
Diese Regelung gilt nämlich zum Beispiel nicht in Berlin (Tarifzonen A, B und C, in Potsdam, in Frankfurt/Oder, Brandenburg und Cottbus und in 31 Großgemeinden (beispielsweise Lauchhammer, Bad Freienwalde, Oranienburg, Wittenberge, Jüterbog, Guben und Spremberg).
Im Berliner C-Bereich gilt eine Sonderregelung, über die ein entsprechender Prospekt der Deutschen Bahn AG und des VBB leider keine Auskunft geben. Auch auf der Internet-Seite des VBB (www.vbbonline.de ) findet sich stattdessen der Hinweis, dass die Bahncard im gesamten Berlin ABC-Bereich nicht gültig sei. Was gilt denn nun? Stattdessen feiert sich der VBB selbst mit dem Hinweis darauf, dass man zu den ersten Verbünden gehöre, der die neue Bahncard anerkenne.
Im Landkreis Ostprignitz-Ruppin gilt die 25 Prozent-Regelung nur in Verkehrsmitteln der Deutschen Bahn AG.
Wer aber eine Bahncard-First hat, muss dennoch für die Nutzung einen Übergangsfahrschein haben, oder, wie die anderen Zusatzfahrscheine auch, nicht im Zug gekauft werden kann.
Klarheit besteht jedoch über die Regelung zur Bahncard für Familienkindern: sie erhalten auf ihre 5-Euro-Bahncard keinen weiteren Rabatt zur üblichen VBB-Ermäßigung.
DBV Brandenburg
aus SIGNAL 1/2003 (Februar/März 2003), Seite 22