Berlin

Widersprüche im Berliner Senat

Fahrgäste mit Sozialticket bleiben verunsichert


IGEB

1. Mai 2005

Fahrgäste, die das Berliner Sozialticket nutzen, dürfen mit dieser Monatskarte nur die Verkehrsmittel von S-Bahn und BVG innerhalb des Berliner Stadtgebiets (Tarif Berlin AB) nutzen. Der Berliner Fahrgastverband IGEB hält diese Regelung für nicht akzeptabel, da es Fahrgästen nicht zugemutet werden darf zu erkennen, ob ein in Berlin verkehrender Bus von der BVG gefahren wird und somit genutzt werden darf oder nicht. Inzwischen wurde die Verwirrung durch sich widersprechende Äußerungen der Verantwortlichen noch größer.

Auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Claudia Hämmerling vom 25. November 2004 hatte Senatorin Ingeborg Junge-Reyer mitgeteilt, daß das Berlin-Ticket S (so der offizielle Name) nicht zur Nutzung der „von den brandenburgischen Verkehrsunternehmen allein oder zusammen mit der BVG betriebenen Bus- oder Straßenbahnlinien" berechtigt.

Kurze Zeit später erhielt ein SIGNAL-Leser vom VBB eine andere Antwort: „Sehr geehrter Herr Schiefelbusch, das Berlin-Ticket S gilt im Tarifteilbereich Berlin AB. In den Buslinien, welche die BVG und ein anderes brandenburgisches Verkehrsunternehmen gemeinsam bedienen (z.B. die Buslinien 107 oder 136) gilt das Berlin-Ticket S in allen Busumläufen, auch in denen die durch das brandenburgische Verkehrsunternehmen bedient werden, aber auch nur innerhalb des Tarifteilbereiches Berlin AB. Mit freundlichen Grüßen i.A. Vazira Berdiyeva, i.A. Matthias Weiden, Marketing Infocenter"

Aufgrund dieses Widerspruchs wandte sich der Berliner Fahrgastverband IGEB schriftlich an die Senatorin: „Sie werden verstehen, daß wir als Berliner Fahrgastverband ein großes Interesse haben, daß dieser Sachverhalt eindeutig und rechtssicher geklärt wird, auch vor dem Hintergrund vieler Schwarzfahrer-Streitigkeiten in derartigen Zweifelsfällen."

Mit Schreiben vom 4. Februar 2005 antwortete Verkehrsstaatssekretärin Maria Krautzberger: „Im Rahmen der Bemühungen zur Wiedereinführung des Sozialtickets haben die Verkehrsunternehmen eine Erweiterung der Gültigkeit auf andere Verkehrsunternehmen abgelehnt. Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz hat nochmals bestätigt, daß nur eine Gültigkeit bei den Verkehrsmitteln der BVG und S-Bahn Berlin GmbH im Tarifbereich Berlin AB besteht. Hierauf wird auch in den Merkblättern zum Sozialticket hingewiesen. Dies entspricht auch dem von meinem Haus genehmigten Tarifantrag. Insofern besteht hierzu keine Rechtsunsicherheit." Meint Frau Krautzberger.

Volmar Strauch, Staatssekretär beim Senator für Wirtschaft, Arbeit und Frauen ist offensichtlich besser informiert, denn erteilte ebenfalls am 4. Februar 2005 der Abgeordneten Elfi Jantzen (Bündnis 90/Die Grünen) auf ihre Kleine Anfrage mit: „Unabhängig von dieser tariflichen Regelung wird das Berlin-Ticket S in den Teilbereichen Berlin AB auch durch einige brandenburger Verkehrsunternehmen sowohl auf Linien mit Gemeinschaftskonzessionen, welche zusammen mit der BVG betrieben werden, als auch auf Linien, die nur durch brandenburger Verkehrsunternehmen betrieben werden, auf Kulanzbasis anerkannt." Und dann listet der Staatssekretär die Linien präzise auf: Buslinien 390 (BBG), 107, 136, 809 (OVG), 263 (RVS) und 697 (ViP).

Könnte es sein, daß beim Berlin Ticket S nicht nur die Fahrgäste, sondern auch der Berliner Senat den Überblick verloren hat? Da wir annehmen müssen, daß auch die Fahrscheinkontrolleure nicht besser informiert sind, fordern wir alle Verantwortlichen noch einmal nachdrücklich auf, eine rechtssichere und fahrgastfreundliche Lösung zu finden. Und die kann nur darin bestehen, daß das Sozialticket auf allen im Berliner Stadtgebiet im VBB-Tarif fahrenden Bussen anerkannt wird.

IGEB

aus SIGNAL 2/2005 (April/Mai 2005), Seite 15