Verkehrsrecht & Tarife

Länder wollen Ausgleich selbst regeln

Diskussion um Schülerverkehr


Deutscher Bahnkunden-Verband

1. Mai 2006

Am 10. Februar 2006 hat der Bundesrat in seiner 819. Sitzung beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) beim Deutschen Bundestag einzubringen. Ziel dieser Gesetzesänderung ist es, den Ländern die Befugnis einzuräumen, Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr - nach eigenem Ermessen - mit Wirkung ab 1. Januar 2007 abweichend von den bestehenden Regelungen in den Bundesgesetzen (§45 PBefG und §6a AEG) zu regeln.

Die bisherigen Regelungen im PBefG und im AEG sehen vor, dass die Länder den Bus- bzw. Eisenbahnverkehrsuntemehmen einen Ausgleich für die vergünstigte Beförderung von Auszubildenden - in der Regel Schüler - gewähren müssen. Die Grundlage hierfür bilden die im jeweiligen Zeitraum verkauften (ermäßigten) Zeitkarten. Anhand dieser Zeitkarten wird unter der Annahme von durchschnittlichen Fahrtenhäufigkeiten, durchschnittlichen Fahrentfernungen und länderspezifischen Sollkosten je Personenkilometer auf einen fiktiven Kostenaufwand für die Beförderung geschlossen. Erstattet wird die Hälfte des Unterschiedsbetrages zu den entsprechenden Fahrgeldeinnahmen.

Diese Regelung ist den Ländern offensichtlich ein Dorn im Auge. Der Grund: Jedem Busund Eisenbahnverkehrsunternehmen steht es gegenwärtig frei, Beförderungsleistungen im Schülerverkehr anzubieten und Ausgleichsmittel zu beanspruchen. Diesen Mittelanspruch können die Länder nicht verwehren.

Nunmehr steht zu befürchten, dass eine der letzten Bastionen der freien unternehmerischen Betätigung durch Landesgesetze zu Fall gebracht wird. Zwar wird nach dem Gesetzentwurfverlangt, dass es in jedem Land überhaupt eine Regelung gibt. Würden die Länder aber von der Möglichkeit landesrechtlicher Ersatzregelungen Gebrauch machen, so bliebe vollkommen offen, in welcher Höhe und nach welchem Verfahren ein Ausgleich zu leisten ist. Der DBV befürchtet, dass Mittel nur noch dort ausgereicht werden, wo nach ÖPNV-Plänen auch Verkehr vorgesehen ist. Reaktivierungsprojekte im SPNV (ohne den „Segen" des Landes) würden erschwert werden.

Der DBV warnt daher davor, dass nun auch in diesem Bereich „aus der Hüfte heraus geschossen wird", um schnell weitere Einsparungen zu realisieren, ohne dass im Einzelnen dargelegt wird, in welcher Weise und in welcher Höheein Ausgleich durch die Länderzu leisten ist. Ein nicht mehr kontrollierbares Wegbrechen bestehender Ausbildungsverkehre im Bus- und Bahnbereich könnte bald die Folge sein. Die Leidtragenden dieser Entwicklung wären die Landkreise, die gezwungen wären, zur Sicherstellung des Schülerverkehrs erneut freigestellte Leistungen einzuführen.

Deutscher Bahnkunden-Verband

aus SIGNAL 2/2006 (April/Mai 2006), Seite 26