Verkehrsrecht & Tarife

Unfreiwilliger Berlin-Aufenthalt


Schlichtungsstelle Mobilität beim VCD

1. Jul 2006

Im aktuellen Fall geht es um eine Gruppe von Schülerinnen mit Begleitpersonen, die aufgrund von Bauarbeiten zu einem unerwarteten und leider unerfreulichen dreistündigen Berlin-Aufenthalt gekommen sind.

Die 17-köpfige Reisegruppe startete um 5 Uhr ihre Fahrt von Gizycko (Polen) nach Elmshorn. Da die Züge an diesem Tag in Berlin nicht durchgängig verkehrten, waren viele Umstiege notwendig, um vom Berliner Ostbahnhof zum Bahnhof Zoologischer Garten zu kommen. Die Gruppe verpasste deshalb den Anschlusszug nach Hamburg.

Die nächste mögliche Verbindung folgte planmäßig zwei Stunden später, hatte jedoch 50 Minuten Verspätung. Die Platzreservierung für diesen Zug gestaltete sich für die Gruppe aufwendig und verteilte ihre Mitglieder zudem auf drei Wagen. Erst um 22 Uhr erreichte die Gruppe ihren Zielbahnhof.

In ihrem Schlichtungsvorschlag setzte sich die Schlichtungsstelle Mobilität, aufgrund der um fast drei Stunden verlängerten Fahrt und des damit verbundenen Aufwands für die Begleiter und die wartenden Eltern am Zielort, für eine Entschädigung in Höhe von 20 % des Fahrpreises ein.

Diesem Vorschlag folgte die Deutsche Bahn AG kulanterweise in Form eines Reisegutscheins, wies jedoch ausdrücklich darauf hin, dass die Bauarbeiten bereits bei der Buchung angekündigt wurden. Darüber hinaus erstattete die Deutsche Bahn AG die Reservierungskosten für die ursprüngliche Bahnverbindung.

Schlichtungsstelle Mobilität beim VCD

aus SIGNAL 3/2006 (Juni/Juli 2006), Seite 22