BVG
23. Aug 2013
In dem am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Verkehrsvertrag zwischen dem Land Berlin und der BVG steht in § 32: „Zur Sicherung einer nachhaltigen Finanzierung der BVG werden erstmals zum 1. Januar 2010 und danach alle zwei Jahre die Einnahmen- und Kostenentwicklung der BVG überprüft und Maßnahmen zum Ausgleich einvernehmlich festgelegt.“ Doch erst im Sommer 2013 gab es eine Einigung mit dem Finanzsenator. Danach wird der jährliche Zuschuss von anfangs 250 Millionen Euro auf 262,6 Millionen im Jahr 2013 und 280 Millionen Euro in den Jahren 2014 und 2015 erhöht. Durch die mehrjährige Verschleppung der Revisionsverhandlungen hat der Finanzsenator dazu beigetragen, dass der Schuldenberg der BVG im Jahr 2012 auf 810 Millionen Euro angewachsen ist. Zugleich reicht die der BVG jetzt zugestandene Zuschusserhöhung nicht aus, um zusätzliche Verkehrsleistungen zu bieten. Während die Einwohnerzahl Berlins und die Fahrgastzahl der BVG seit Jahren
steigen, verweigert der Finanzsenator eine entsprechende Ausweitung des BVG-Verkehrsangebotes. Für neue Straßen und sogar innerstädtische Autobahnen (Verlängerung der A100 von Neukölln nach Treptow) ist jedoch Geld da.
Berliner Fahrgastverband IGEB
aus SIGNAL 4/2013 (September 2013), Seite 11