Eisenbahn Infrastruktur
Kleine Anfrage vom 13. November 2012 und Antwort im Namen der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 7. Dezember 2012 (Bundestagsdrucksache 17/11804) – Auszug
23. Aug 2013
Im Planfeststellungsabschnitt 1 Marienfelde liegt der Bericht der Anhörungsbehörde vor. Der Planfeststellungsbeschluss wird frühestens Ende 2013 erwartet. Der Beschluss für den Abschnitt 2 Lichtenrade wird derzeit vom Eisenbahn-Bundesamt erarbeitet und soll nunmehr im Laufe des Jahres 2013 vorliegen. Im Abschnitt 3 Blankenfelde–Mahlow müssen die überarbeiteten Planungen im Jahr 2013 erst neu ausgelegt werden. Der Beschluss wird im Jahr 2014 erwartet.
erfolgt und dadurch erheblich gesteigerte Lärmbelastungen und Erschütterungen im Wohnbereich in Kauf genommen werden?
Der Ausbau der Dresdner Bahn ist eine wesentliche Änderung im Sinne § 18 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes, bei der Lärmund Erschütterungsschutz im Sinne einer vollwertigen Lärmvorsorge (16. BImSchV) Bestandteil der Planungen ist. Diese unterscheidet sich bei Neu- und Ausbauvorhaben nicht.
Nach derzeitigem Stand der Planungen betragen die Gesamtkosten rund 560 Mio. Euro einschließlich Lärmschutz. Die entsprechenden Detailplanungen der DB AG liegen dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung nicht vor.
Die von der DB AG angegebenen Kosten für einzelne Tunnelvarianten in Lichtenrade wurden vom zuständigen Eisenbahn-Bundesamt geprüft. Die Wirtschaftlichkeit konnte nicht nachgewiesen werden.
Aufgrund des bisher erreichten Planungsstandes können zum Zeitpunkt der Fertigstellung keine Aussagen getroffen werden.
Für die Bahnübergänge (BÜ) Rangsdorf (km 24,525) und Kümmeritz (km 71,140) wurden bisher Eisenbahnkreuzungsvereinbarungen geschlossen.
Bisher gibt es bei den Bahnübergängen Falkenhain, Pitschen Pickel, Schönewalde und Frankena aufgrund der Finanzausstattung der Kommunen keine Kreuzungsvereinbarungen. Das Land Brandenburg hat in Aussicht gestellt, den Kommunalanteil der Kosten der BÜ aus Entflechtungsmitteln zu fördern.
Es bestünde grundsätzlich die Möglichkeit, dass die DB AG in diesen Fällen in Vorleistung geht. Dies wäre jedoch eine eigenverantwortliche unternehmerische Entscheidung der Unternehmensführung der DB AG.
Nein.
Aufgrund des noch nicht vorliegenden Baurechts kann die Fertigstellung frühestens im Jahr 2016 erfolgen.
Die Umsetzung der angegebenen Fahrzeit hängt unter anderem von der vollständigen Realisierung der Dresdner Bahn ab.
Hierbei handelt es sich um eine unternehmerische Entscheidung der DB AG.
Stephan Kühn, Renate Künast, Dr. Valerie Wilms, weitere Abgeordnete und Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen
aus SIGNAL 4/2013 (September 2013), Seite 18