Aktuell
Berlinerinnen und Berliner, die über wenig Geld verfügen, sollen die Möglichkeit erhalten, eine für sie bezahlbare VBB-Monatskarte zu erwerben, umgangssprachlich bezeichnet als „Sozialticket”. So weit scheinen alle Beteiligten einig zu sein. Aber alles andere ist strittig.
1. Nov 2004
Vor allem die letzte Frage wird von vielen in den Reihen der Berliner Regierungsparteien ebenso wie der Oppositionsparteien wie folgt beantwortet: Das müssen BVG und S-Bahn leisten, Zuschüsse aus dem Landeshaushalt gibt es nicht.
Diese Antwort ist so populär wie unredlich. Wenn die Landespolitik von BVG und S-Bahn Sozialtarife verlangt, muss sie die Einnahmeausfälle auch bezahlen oder ein Konzept vorlegen, wie die beiden Unternehmen die Einnahmeausfälle an der einen Stelle durch Mehreinnahmen an anderer Stelle ausgleichen können. Beides ist der Senat bisher schuldig geblieben. Stattdessen setzt man auf Drohungen und Druck und weiß, dass sich städtische bzw. staatliche Verkehrsunternehmen einem solchen Druck kaum entziehen können.
Das Ergebnis ist absehbar: BVG und S-Bahn führen zum 1.1.2005 ein (hoffentlich) preiswertes Sozialticket ein und werden sich mangels finanzieller Reserven die fehlenden Einnahmen durch Verteuerung des „Normaltarifes" holen. Das bedeutet am Ende nichts anderes, als dass allein die Bahn- und Busfahrgäste für die berechtigte Forderung nach einem Sozialticket zahlen.
Die Sicherung der Mobilität der ärmeren Menschen ist jedoch eine Aufgabe aller Berlinerinnen und Berliner, auch der Auto fahrenden! Deshalb muss es für das Sozialticket Zuschüsse aus dem Landeshaushalt geben.
IGEB
aus SIGNAL 5/2004 (Oktober/November 2004), Seite 8