Titelthema Sicherheit und Datenschutz

BVG testet Personalbesetzung auf U-Bahnhöfen


IGEB Stadtverkehr

30. Okt 2013

Von den 171 Berliner U-Bahnhöfen sind zurzeit zwei versuchsweise und befristet mit BVG-Personal besetzt, das Auskünfte gibt und Fahrkarten verkauft. Weitere 18 sollen im Rahmen dieses Pilotprojektes noch folgen, leider nicht alle durchgehend besetzt. Immerhin hat die BVG nun auch selbst die Erfahrung gemacht, dass Automaten und Videoüberwachung nicht alle Kundenwünsche erfüllen können. Der Erfolg des Projektes wird nicht unwesentlich davon abhängen, ob die eingesetzten Personale entsprechend geschult werden. Das gewählte Konzept trägt grundsätzlich mehr zum Service als zur Sicherheit bei.

Sicherheitspersonal ist dann am wirksamsten, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind: eine ständige oder zumindest häufige Kontrolle gerade der abgelegenen und unübersichtlichen Areale im Bahnhof sowie das Vorhandensein eines sicheren Raumes,

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in den die Opfer eventueller Übergriffe flüchten können. Die zweite Bedingung wäre bei der BVG mit den ehemaligen Zugabfertigerhäuschen erfüllt, und in den 1990er Jahren hatte der Verkehrsbetrieb mit der „Aktion Noteingang” auch genau diesen Ansatz verfolgt. Leider kam kurz danach mit der Einführung der Fahrerselbstabfertigung das Ende der Aktion, die Zugabfertigerhäuschen blieben unbesetzt und die U-Bahnhöfe wurden personalfrei.

Ein BVG-Service-Mitarbeiter als Ansprechpartner auf dem U-Bahnhof Potsdamer Platz. Foto: Marc Heller, Okt. 2013

Nach Abschaffung der besetzten Bahnhöfe führte die BVG die Videoüberwachung ein, aber trotz der dadurch erreichten häufigeren Aufklärung von Straftaten gab es keine nachweisbaren Abschreckungseffekte. Erst nach massivem Druck aus der Öffentlichkeit richtete die BVG wieder verstärkt mobile Streifen ein, die teilweise auch aus Mitarbeitern der Landespolizei bestehen. In den Kriminalitätsschwerpunkten reichte auch diese Maßnahme vorhersehbar nicht aus, sodass es seit September 2013 auf zunächst zwei U-Bahnhöfen wieder ständige Präsenz von Personal gibt. Die neuen Serviceschalter sind als Ersatz für die „Aktion Noteingang” aber nicht geeignet, weil ein offener Stand im Gefahrenfall nicht verschlossen werden kann und die Eingangstür des stillgelegten Zugabfertigerhäuschens oft weit entfernt ist.

Die Begründung der BVG, dass das neue Personal das Sicherheitsgefühl der Fahrgäste verbessert, ist natürlich richtig. Sie lässt aber erahnen, dass diese Präsenz bei Erfolg auch wieder beendet werden könnte – so lange, bis die Zahl der Vorfälle wieder steigt. Eine flächendeckende und dauerhafte Besetzung der Stationen mit Personal ist die jüngste Entwicklung also (noch) nicht. (af)

IGEB Stadtverkehr

aus SIGNAL 5/2013 (November 2013), Seite 10