Fahrgastrechte
30. Okt 2013
01.10.2013] Die Fluggesellschaften in Deutschland wollen der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp e. V.) beitreten. Die Verbände BDL und BDF, in denen die deutschen Fluggesellschaften organisiert sind, haben der söp mitgeteilt, dass die Fluggesellschaften ihr die Aufgaben der Schlichtung übertragen wollen. Auch der Verband BARIG,
dem neben deutschen insbesondere auch die in Deutschland operierenden internationalen Fluggesellschaften angehören, empfiehlt seinen Mitgliedern ebenfalls dieses Vorgehen.
Für Flüge, die ab dem 1. November 2013 angetreten werden, gilt, dass sich Passagiere zur Geltendmachung etwaiger Ersatzansprüche an die Schlichtungsstelle wenden können – falls zuvor keine Einigung zwischen Kunden und Unternehmen erzielt werden konnte.
Auch weiterhin ist die Fluggesellschaft der erste Ansprechpartner für Kunden mit einer Beschwerde. Für den Fall, dass der Sachverhalt nicht zufriedenstellend gelöst werden konnte, kann im nächsten Schritt die Schlichtungsstelle angerufen werden. Der neutrale Schlichter wird dann den Streitfall prüfen und einen Schlichtungsvorschlag erarbeiten. Nehmen beide Parteien diesen Vorschlag an, dann gilt er. Falls dies nicht der Fall ist, dann steht beiden Parteien weiterhin der Rechtsweg offen.
Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e. V.
aus SIGNAL 5/2013 (November 2013), Seite 19