Nahverkehr
Wer verreisen will, weder stolzer Besitzer eines Kursbuches noch einer CD-Rom mit den aktuellen Fahrplänen der Deutschen Bahn AG ist und den Fahrplan telefonisch erfragen will, muß aufpassen! Die bundeseinheitliche Rufnummer der Zugauskunft der Deutschen Bahn wurde geändert. Aber nicht nur die Rufnummer, sondern leider auch deren Tarif.
1. Nov 1998
Die „19419" gibt es nicht mehr. Dort erfuhr man zum Ortstarif alle gewünschten Fahrpläne der DB und konnte weitere Infos erfragen. Diese Rufnummer ist seit dem 5. Oktober in die auch bundeseinheitliche Rufnummer 0180 - 5 99 66 33 geändert. Doch leider hat die Sache einen entscheidenden Flaken: Während Sie bis jetzt bei einem Anruf z.B. um 21.00 Uhr abends zur Zugauskunft den billigen Abendtarif im Ortsnetz für umgerechnet 3 Pfennige pro Minute nutzen konnten, geht der Anruf jetzt - unabhängig von der Tageszeit - so richtig ins Geld! Er kostet jetzt 48,4 Pfennig pro Minute, egal ob zur Mittagszeit oder um Mitternacht.
Die 0180er Nummern sind Sonderrufnummern der Deutschen Telekom AG mit fünf verschiedenen Preisklassen. Während ein Anruf unter 0180-2 noch 12 Pfennig pro Anruf, egal wie lang, kostet, kommt er bei 0180-5 schon auf 48,4 Pfennig pro Minute. Diese angeblich „kundenfreundlichen" Rufnummern haben einen angenehmen Nutzen für die Telekom. Neben dem - gegenüber einem Ortsgespräch - teilweise erheblich höheren Tarif ist man durch die Vorwahl gleich noch an die Telekom gebunden, und man kann nicht auf einen eventuell billigeren privaten Mitanbieter zurückgreifen.
Der Anruf kostet jetzt also unabhängig von der Tageszeit bis zu sagenhaften 1500 % mehr! Das sind Preissteigerungen, von denen andere Branchen nur träumen! Selbst bei einem Anruf tagsüber sind immer noch um bis zu 500 % höhere Gesprächsgebühren fällig, also statt umgerechnet 8 Pfennig pro Minute jetzt 48,4 Pfennig pro Minute, und wenn Sie in der Warteschlange landen, entsprechend mehr. Wir können solchen Wucher nur anprangern!
Ihr Berliner Fahrgastverband
IGEB, Berliner Fahrgastverband
aus SIGNAL 8-09/1998 (November 1998), Seite 9