Handytickets in Berlin und Brandenburg

Es gibt keine 2-Minuten-Regel!

Am 27. November berichtete die Bild-Zeitung von einem Mitarbeiter, der trotz eines gültigen Handytickets als Schwarzfahrer beschuldigt wurde, weil er dieses nicht 2 Minuten vor der Abfahrt seines S-Bahn-Zuges gekauft habe.


Berliner Fahrgastverband IGEB

26. Dez 2017

Das nahmen Ende November viele regionale und überregionale Medien zum Anlass, über den Fall zu berichten. Dabei konnte der Eindruck entstehen, Fahrgäste im Tarif des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg VBB müssten ihr Handyticket mindestens 2 Minuten vor der Abfahrt lösen. Das ist falsch! In den Beförderungs- und Tarifbestimmungen des VBB gibt es keine 2-Minuten-Regel. Das Handyticket muss lediglich vor Fahrtantritt gelöst werden. Dabei ist es völlig unerheblich, ob nun 2 Minuten oder nur 1 Sekunde zwischen Lösen und Fahrtbeginn liegen.

Aufgrund der Vielzahl der falschen Medienberichte wäre es Aufgabe des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) gewesen, mit einer Presseerklärung die Falschinformationen zu stoppen. Das tat er leider nicht.

Aber auf der Internetseite des VBB wird der Sachverhalt unter „Handyticket“ erläutert: „Wie funktioniert der 2-Minuten-Zähler? Der 2-Minuten-Zähler ist ein kleiner Countdown auf dem Handyticket, oben rechts in der Ecke. Er dient lediglich dem Kontrollpersonal, um den unmittelbaren Kaufzeitpunkt nachzuvollziehen. Hintergrund ist,

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dass das Handyticket vor Fahrtantritt gekauft werden muss. Der Zähler beginnt bei 00:00 und zählt bis Minute 02:00. Der Zähler bleibt bei Minute 02:00 stehen und blinkt. Das Ticket gilt, sobald das Ticket ausgegeben wurde und der Zähler bei 00:00 beginnt. Während des Hochzählens ist das Ticket ebenso gültig wie nach Ablauf der 02:00 Minuten.“

Und dann endet die VBB-Information mit der eindeutigen Aussage: „Somit ist die Gültigkeit des gekauften Handytickets vom 2-Minuten-Zähler unabhängig.“

Umso ärgerlicher waren die tagelangen Falschmeldungen in diversen Medien.

VBB-App

Das alles ist nicht banal, denn das Erschleichen von Beförderungsleistungen, sprich „Schwarzfahren“, ist eine Straftat und die Verdächtigung demzufolge ein schwerwiegender Vorwurf. Der Berliner Fahrgastverband IGEB fordert daher alle Verkehrsunternehmen auf, ihre Mitarbeiter entsprechend zu schulen. Es gelten die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit, insbesondere hinsichtlich der Beweislast. Fahrgäste sollten sich bei zu Unrecht erhobenen Forderungen zur Wehr setzen und unberechtigte Zahlungen vom Verkehrsunternehmen zurückfordern. Reagiert das Verkehrsunternehmen nicht oder nicht wie gewünscht, dann sollten sich die Fahrgäste an die Schlichtungsstelle wenden:

söp Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V.
kontakt@soep-online.de
www.soep-online.de

Berliner Fahrgastverband IGEB

aus SIGNAL 6/2017 (Dezember 2017 / Januar 2018), Seite 19