Handlungsbedarf bei der Tram
Bei der Berliner Straßenbahn werden bezahlte Fahrtleistungen nicht erbracht. Doch der Senat fordert diese bisher nicht ein...
15. Mai 2008
Die Kleine Anfrage (Artikel:Einhaltung vertraglich vereinbarter BVG-Verkehrsleistungen bei der Straßenbahn) deckt auf, was die Kunden der Straßenbahn in den vergangenen Jahren durch die immer länger werdenden Wartezeiten schon zu spüren bekamen: Die BVG hat den Unternehmensvertrag in Bezug auf das Fahrplanangebot nicht erfüllt, das Verkehrsangebot insbesondere der Straßenbahn ist – ausgelöst durch die regelmäßigen Kürzungen im BVG-Fahrplanangebot – von Jahr zu Jahr deutlich schlechter geworden. Diese Vertragsbrüchigkeit der BVG zu Lasten der Kunden des öffentlichen Nahverkehrs wurde und wird aber bedauerlicherweise vom Senat gedeckt. 23,1 Mio. Nutzzugkilometer hätte die Straßenbahn 2007 fahren müssen, aber es waren nur 19,4 Mio. 16 Prozent der Verkehrsleistungen der Straßebahn, zu denen die BVG vertraglich verpflichtet war, sind nicht erbracht worden. Ein Skandal – aber für den Berliner Senat offensichtlich kein Anlass zu Konsequenzen.
Dreist ist vor allem die Art und Weise, wie der Senat die fehlenden 3,7 Mio. Nutzzugkilometer entschuldigt: mit seinem eigenen Versagen beim Straßenbahnausbau. Die in diesem Punkt tatsächlich vom Senat im Stich gelassene BVG konnte nicht nach Adlershof (nach IGEB-Berechnungen ca. 0,1 Mio Nutzzugkilometer pro Jahr), zum Hauptbahnhof (ca. 0,4 Mio) und zum Kulturforum (etwa 0,5 Mio) fahren. Mit den fehlenden Neubaustrecken lässt sich also nur das Fehlen von ca. 1,0 Mio. Nutzzugkilometer erklären. Weitere 2,7 Mio. sind vertragswidrig im Bestandsnetz gekürzt worden. Ob in Mitte oder Marzahn, ob in Pankow oder Köpenick – überall fährt die BVG heute deutlich seltener als beim Start des Unternehmensvertrages.
Die Folgen sind gravierend: BVG-Kunden wandern aufs Auto oder Fahrrad sowie zur S-Bahn ab. Zudem häufen sich die Beschwerden über lange Wartezeiten oder überfüllte Züge: Aktuell betrifft dies die Straßenbahnlinien M1, M2 und 12 in Pankow und Prenzlauer Berg, wo die BVG als angeblich „marktorientiertes Dienstleistungsunternehmen“ auf den starken Bevölkerungszuwachs mit einer deutlichen Reduzierung der Fahrtenhäufigkeit und des Platzangebots reagiert hat. Im Schüler- und Berufsverkehr gibt es in Marzahn und Lichtenberg auf den Linie M6 und M8 teilweise chaotische Zustände, weil die Einsatzzeiten der Verstärkerfahrten zu kurz bemessen sind und die eingesetzten Niederflurbahnen ein für diese Hauptachsen viel zu geringes Platzangebot haben. Erhebliche Kapazitätsprobleme bestehen zudem bei den Köpenicker Linien 60, 61, 62 und 68 im Schülerverkehr.
Bei solchen Verhältnissen kann man es keinem Fahrgast verdenken, wenn er überlegt, ob er weiterhin eine Zeitkarte abonnieren soll. Hier und an vielen anderen Stellen muss die BVG daher unverzüglich das Verkehrsangebot verbessern und deutlich mehr Nutzzugkilometer erbringen. Die IGEB-Forderung nach einer Taktverdichtung auf der M2, auf der die Neubaustrecke zum Alexanderplatz zu 40 Prozent Fahrgastzuwachs und damit zu stark überfüllten Zügen führte, feiert bald ein für BVG und Senat unrühmliches einjähriges Jubiläum.
Der Senat muss reagieren! Er muss die BVG zwingen, bei der Straßenbahn wenigstens die vom Abgeordnetenhaus in den Eckpunkten des Nahverkehrsplans beschlossenen 20 Mio. Nutzzugkilometer pro Jahr, die ja schon die durchgeführten Angebotskürzungen der vergangenen Jahre durch Absenkung des Wertes berücksichtigt haben, ab sofort zu erbringen. Ein- und Aussetzfahrten, die nur betrieblicher Natur sind, dürfen auf keinen Fall weiter in diese 20 Mio. Nutzzugkilometer eingerechnet werden.
Die Bürger in den östlichen Stadtvierteln Berlins, deren Nahverkehrsangebot durch die starken Angebotskürzungen bei der Straßenbahn überdurchschnittlich und vertragswidrig reduziert worden ist, erwarten vom Senat, dass er etwas unternimmt. Denn dass Handlungsbedarf besteht, musste der Senat ja spätestens bei der Beantwortung der kleinen Anfrage erkennen.
IGEB Stadtverkehr
aus SIGNAL 2/2008 (Mai 2008), Seite 14-15