Schlichtungsstelle Mobilität

Wer zu früh fährt, den bestraft die Bahn

Ein weiterer interessanter Fall für die Schlichtungsstelle Mobilität...


Schlichtungsstelle Mobilität beim VCD

15. Apr 2007

Diese Mal geht es um Herrn M., der sich ein Onlineticket für die Strecke Berlin—Weetzen ohne Zugbindung kaufte. Da sich seine Zeitplanung kurzfristig änderte, wollte er einen Tag vor dem Geltungstag seines Tickets die Fahrt antreten. Vor Fahrtantritt informierte er sich im DB Reisezentrum, welche Maßnahmen nun zu ergreifen seien, damit er unverzüglich die Fahrt antreten könne. Die Mitarbeiterin notierte auf der Rückseite eine geänderte Gültigkeit seines Tickets und versicherte, dass Herr M. nun die Fahrt antreten könne.

Im Zug erhielt Herr M. jedoch aufgrund der aufgedruckten Angaben auf seinem Fahrschein eine Fahrpreisnacherhebung in Höhe von 109,70 Euro. Nach dem zweiten Beschwerdeschreiben an die DB AG wurde diese dann auf 30,80 Euro reduziert. Sehr ärgerlich war, dass keines der Antwortschreiben der DB AG den von Herrn M. geschilderten Sachverhalt vollständig erfasste.

Die Schlichtungsstelle setzte sich für die Einstellung des Mahnverfahrens gegen Herrn M. ein. Dem schloss sich die DB AG an. Herr M. erhielt zusätzlich noch einen Reisegutschein in Höhe von 20 Euro.

Gern unterstützt die Schlichtungsstelle auch Sie, wenn es Probleme bei Ihrer Reise mit Bahn, Bus, Schiff oder Flugzeug gab. Sie können Ihr Anliegen schriftlich, per Fax oder per E-Mail einsenden. Aktuelle Tipps für Ihre Reise finden Sie auf der Internetseite www.schlichtungsstelle-mobilitaet.org.

Schlichtungsstelle Mobilität
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Schlichtungsstelle Mobilität beim VCD

aus SIGNAL 2/2007 (April/Mai 2007), Seite 24