Berlin

Unterstützung des ÖPNV-Aufgabenträgers durch das Center Nahverkehr Berlin

Mit Inkrafttreten des Verkehrsvertrages mit der BVG am 1. Januar 2008 ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung als Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) einschließlich des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) erstmals mit der Aufgabe betraut, ihre Funktion als Besteller für den gesamten Berliner Nahverkehr umfassend wahrzunehmen.


Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

1. Sep 2008

Neben der Festlegung der Rahmenbedingungen des ÖPNV muss das Land Berlin zukünftig in der Lage sein, das ÖPNV-Angebot im Interesse der Fahrgäste fortlaufend zu optimieren, dessen Kosten zu kontrollieren sowie die Verkehrsangebote auf Basis eines verkehrsmittelübergreifenden Vertragsmanagements optimal und Kosten senkend zu vernetzen. Ziel ist es, die Attraktivität des Angebots als Teil des Umweltverbundes im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel weiter zu steigern und mehr Kunden für Busse und Bahnen zu gewinnen.

Um die zusätzlichen Aufgaben umfassend wahrnehmen zu können, wird der Aufgabenträger seit dem 1. Juni durch ein Team externer Verkehrsexperten unterstützt, das über eine europaweite Ausschreibung ermittelt wurde. Die beauftragte Arbeitsgemeinschaft der Unternehmen traffic-Kontor GmbH, KCW GmbH und VBB Verkehrsverbund Berlin Brandenburg GmbH wird drei Jahre für das Land Berlin tätig sein.

Die gesamte politische, hoheitliche und fachliche Verantwortung verbleibt weiterhin bei der Verkehrsverwaltung. Die Tätigkeit des Center Nahverkehr Berlin ist auf die fachliche Begleitung und Zuarbeit beschränkt.

Die Schwerpunkte der Unterstützungstätigkeit liegen bei folgenden Aufgaben:

In Abgrenzung zu diesen Tätigkeiten ist der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) auch weiterhin für das übergeordnete Marketing, das Tarifkonzept und die Einnahmeaufteilung im Verbundgebiet, die Abstimmung zwischen den Berliner und Brandenburger Aufgabenträgern bei der Gestaltung der Stadt-Umland-Verkehre sowie das Controlling und die Abrechnung der SPNV-Verträge zuständig.

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

aus SIGNAL 4/2008 (September 2008), Seite 11