Verkehrsrecht & Tarife
15. Aug 2007
Am 30. Juli durften alle Schüler in allen Nahverkehrszügen Bayerns kostenlos mitfahren, die auf dem Zeugnis mindestens eine Note „Eins“ bzw. nach dem Punktenotensystem gymnasialer Oberstufen 13 bis 15 Punkte vorweisen konnten. Als Fahrschein galten das Zeugnis oder eine Kopie zusammen mit dem Schüler-, Kinder- oder Personalausweis.
Signal-Redaktion
aus SIGNAL 4/2007 (August/September 2007), Seite 24