International
Baden-Württemberg muss Kostensteigerungen allein ausgleichen
25. Feb 2009
Im Dezember 2008 hat der EUKoordinator für die Magistrale Paris—Straßburg—Stuttgart— München—Salzburg—Wien— Bratislava (Transeuropäisches Verkehrsprojekt TEN-T 17), Peter Balázs, vor dem Europäischen Parlament seinen Jahresbericht vorgelegt. Hierbei hat er abermals begründet, warum das Bahnhofsprojekt „Stuttgart 21“ keine Ko- Finanzierung der EU bekommt: „Die Schiene gehört zu den TENProjekten, die Bahnhöfe sind eine nationale Angelegenheit“.
Ein Gutachten des Bundesrechnungshofs veranschlagt für „Stuttgart 21“ dramatische Kostensteigerungen von 3,1 auf 5,3 und für die Strecke Wendlingen—Ulm von 2,0 auf 3,2 Milliarden Euro. Da von der EU für den Bahnhof keine Ko-Finanzierung gegeben wird und für die Strecke Wendlingen—Ulm nur ein Festbetrag in Höhe von 280 Millionen Euro, müssen die Kostensteigerungen von Deutschland und dem Land Baden-Württemberg ausgeglichen werden. Der Haushaltausschuss des Deutschen Bundestags hat für „Stuttgart 21“ und Wendlingen—Ulm aber
zusammen „nur“ 1,55 Milliarden Euro bewilligt, so dass das Land Baden-Württemberg die Mehrkosten alleine tragen muss.
Auch wenn die Landesregierung in Stuttgart das Gegenteil behauptet: Nach den Erfahrungen mit dem Transrapid in München, wo die EU ebenfalls Zuschüsse abgelehnt hatte, ist der Bau von „Stuttgart 21“ noch längst nicht gesichert.
Michael Cramer, MdEP
aus SIGNAL 1/2009 (März 2009), Seite 22