Aktuell
IGEB fordert, dass Stadtreinigung für alle BVG-Haltestellen zuständig wird
5. Mär 2010
Der Winter 2009/2010 bescherte vor allem dem Norden und Osten Deutschlands eine hier unbekannt lange und hohe Schneedecke. Vor allem Fuß- und Radwege sowie Bus- und Straßenbahnhaltestellen wurden monatelang unzureichend oder gar nicht geräumt. In Berlin, wo mehr Menschen auf öffentlichen Verkehr angewiesen sind, als in jeder anderen deutschen Stadt, führte der unzumutbare Zustand vieler Haltestellen dazu, dass ein erheblicher Teil vor allem alter und gehbehinderter Menschen sich kaum noch traute, mit Bus oder Straßenbahn zu fahren.
Niemand wollte verantwortlich sein, aber beteiligt haben sich alle. Räumfahrzeuge der Stadtreinigung schoben den Schnee von der Straße teilweise meterhoch an den Straßenrand. Darunter wurden dann auch Haltestellen begraben. Und auch die Fahrzeuge privater Räumdienste fegten den Schnee oft vom Gehweg zur Haltestelle.
Aber die BVG schien das nicht zu interessieren. Beschwerden bei der Hotline wurden kategorisch abgewiesen. Der Fahrgast solle doch mal mit der Schaufel oder Spitzhacke die zugefrorene Eisfläche zwischen Haltestelle und Grundstücksgrenze nach einem Radweg absuchen. Wird er fündig, so wende er sich an die Stadtreinigung, falls nicht, sei der Grundstückseigentümer zuständig.
Mag das formal den Regeln entsprechen, so ist es doch eine Zumutung, dass die BVG sich nicht selbst um die Räumung ihrer Haltestellen kümmert. Schließlich hat das Verkehrsunternehmen die Pflicht, dafür zu sorgen, dass ein gefahrloses Ein- und Aussteigen an den Haltestellen möglich ist.
Um aber das Zuständigkeitswirrwar dauerhaft zu beseitigen, fordert der Berliner Fahrgastverband IGEB eine schnelle Neuregelung, die die städtische Stadtreinigung dazu verpflichtet, alle Haltestellen zu räumen. (hm)
IGEB Stadtverkehr
aus SIGNAL 1/2010 (März 2010), Seite 5