Urheberrecht und Baumeldungen

Bitte nicht weitergeben!

Über das Urheberrecht kann man so oder so denken. Wenn der Schutz der Urheberschaft aber absurde Ausmaße annimmt, sind sich hoffentlich alle einig.


IGEB Fahrgastbelange

1. Apr 2010

Das wöchentlich erscheinende Infoblatt „Bauinfos für Bahnfahrer“ für Fahrgäste der Berliner S-Bahn ist eine sinnvolle Sache – mal davon abgesehen, dass inzwischen die wichtige Baustellenkarte häufig fehlt und auch einige Formulierungen sicherlich leichter verständlich geschrieben werden könnten. Auch sinnvoll ist es, dies zusätzlich als PDF-Datei auf der Internetseite der S-Bahn zum Download zur Verfügung zu stellen. Das ist doppelt praktisch, denn so könnte man am PC Teile der Meldung kopieren und weitergeben. Könnte man – wenn die S-Bahn nicht den Kopierschutz eingeschaltet hätte.

So darf sich jeder das Dokument am Bildschirm ansehen, Text daraus kopieren, weiterverarbeiten oder versenden ist aber nicht möglich. Da sich vermutlich auch Verkehrsredaktionen der Medien ähnlich wie Privatanwender ungern mit dem Abtippen von Meldungen beschäftigen, kann davon ausgegangen werden, dass bereits das eine oder andere Mal Baumeldungen in diversen Informationsketten verloren gegangen sind.

Der Kopierschutz in PDF-Dokumenten ist dazu gedacht, dass Autoren Vorabversionen oder Teile ihrer Werke verteilen können, ohne dass diese dann dutzendfach vervielfältigt oder verändert werden. Für Informationen, deren Bestimmung es ist, kommuniziert und gestreut zu werden, ist diese Funktion jedoch gänzlich ungeeignet. (hm)

IGEB Fahrgastbelange

aus SIGNAL 1/2010 (März 2010), Seite 15