Berlin
1. Dez 2011
Die in der Zeitschrift „SIGNAL“ 5/2010 aus Ihrer Sicht aufgeführten Problemdarstellungen und möglichen Lösungsansätze haben wir intern erörtert. Ich muss Ihnen zunächst mitteilen, dass die Bundespolizei gesetzlich für die An- und Abreise von Veranstaltungsteilnehmern ausschließlich mit Verkehrsmitteln der S-Bahn Berlin GmbH zuständig ist. Hierbei kommen für die Nutzer der S-Bahn zum Stadion Alte Försterei die beiden Bahnhöfe Berlin-Köpenick und Spindlersfeld in Betracht.
Im Vorfeld eines Fußballspiels werden umfangreiche Gefährdungsbewertungen der Bundespolizei auch in enger Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn und der Landespolizei durchgeführt. Dabei werden verschiedene Einsatzszenarien und Handlungsoptionen der Verkehrslenkung geprüft. Bestandteil ist auch eine Güterabwägung, inwieweit Einschränkungen von weiteren Reisenden und Nutzern der S-Bahn notwendig und unerlässlich sind. Es ist unser vorrangiges Ziel, die Verkehrsbeeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten. Die Berücksichtigung aller Interessen ist dabei nicht immer möglich.
Im Ergebnis kann es vorkommen, dass aufgrund der Gefährdungsbewertung und der Einsatzprognose eine konzentrierte und von Polizeibeamten eng begleitete An- und Abreise der Gästefans und strikte Trennung der beiden Fanlager erforderlich ist. Dies dient insbesondere der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Die Sicherheit weiterer Reisender und der Schutz vor Vandalismus und Sachbeschädigungen haben hierbei oberste Priorität.
Für den Verlauf der letzten Fußballsaison kann ich Ihnen mitteilen, dass dies an drei Heimspielen des FC Union Berlin erforderlich war.
Aus den oben genannten Gründen erfolgte
in der Vergangenheit die Verkehrslenkung
der Gästefans nach gemeinsamer
Lagebewertung mit der Landespolizei
Berlin über den Bahnhof Spindlersfeld.
29.9.2011
Bundespolizeidirektion Berlin
Leiter Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
aus SIGNAL 5-06/2011 (Dezember 2011), Seite 30