Berlin

Stellungnahme zum Beitrag „Freude und Chaos“


Der Polizeipräsident in Berlin
Stab des Polizeipräsidenten

1. Dez 2011

In der Ausgabe 5/2010 Ihrer Zeitschrift SIGNAL haben Sie unter dem Titel „Freude und Chaos“ einen Beitrag veröffentlicht. In dem Artikel wird der Polizei Berlin vorgeworfen, bei Fußballspielen in der Alten Försterei in Berlin-Köpenick die Interessen der Fahrgäste im ÖPNV nicht ausreichend zu berücksichtigen und die BVG und S-Bahn bei Sicherheitsbesprechungen mit dem Verein nicht mit einzubeziehen. Hierzu möchte ich wie folgt Stellung nehmen:

Die Polizei Berlin ist neben anderen Behörden für die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung zuständig. Hierbei hat sie alle Interessengruppen zu berücksichtigen und bei den betroffenen Rechtsgütern eine sorgfältige Abwägung vorzunehmen. Bei Einsätzen zu Fußballspielen bedeutet das konkret, dass wir neben den Fußballvereinen, Heim- und Gästefans, Geschäftstreibenden, Anwohnern, Teilnehmern des Individualverkehrs auch auf die Belange der Fahrgäste des ÖPNV angemessen Rücksicht nehmen.

Bereits vor Beginn der Fußballsaison erfolgt zwischen den Behörden, Verbänden, Unternehmen und beteiligten Organisationen ein Informationsaustausch. Je nach aktueller Lagebewertung finden zu den jeweiligen Fußballspielen Vorbereitungsgespräche mit den Vereinsverantwortlichen, Fanbeauftragten und –projekten, Vertretern der Polizei des Gastlandes und des Bundes, der Landesinformationsstelle Sporteinsätze (LIS), Ordnungsbehörden, Sicherheitsunternehmen, Rettungsdiensten und natürlich der Deutschen Bahn AG und der BVG Vorbereitungsgespräche statt.

Auf die geplanten und letztendlich durchgeführten Maßnahmen der jeweiligen Beteiligten kann die Polizei Berlin nur beratend Einfluss nehmen. Welches Verkehrsunternehmen welche Verkehrsmittel in welchem Umfang auf welchem Weg für die Veranstaltung zur Verfügung stellt, kann von der Polizei nicht beeinflusst werden. Die Verkehrsbetriebe verfügen diesbezüglich jedoch selbst auf Grund der sich wiederholenden Veranstaltungen über einen umfangreichen Erfahrungsschatz.

Die Festsetzung des Spielplanes der jeweiligen Saison liegt in der Verantwortung der Deutschen Fußballliga (DFL). Die Polizei Berlin kann auch hier nur beratend Einfluss darauf nehmen. Gerade bei dem in Ihrem Artikel angesprochenem Spiel 1. FC Union Berlin / FC Hansa Rostock im August 2009 wurde die von der Polizei Berlin angeregte Spielterminverlegung leider nicht berücksichtigt.

Die Aufgabe der Polizei während einer Fußballveranstaltung besteht vorrangig im Veranstaltungsschutz in Form einer Gewährleistung der friedlichen An- und Abreise der Besucher. Hierzu zählen eine konsequente Trennung gewaltbereiter Personen von friedlichen Veranstaltungsbesuchern, sowie das Verhindern des Aufeinandertreffens rivalisierender Fangruppierungen. Bei Risikospielen muss sich die Polizei Berlin auf mögliche Ausschreitungen vorbereiten. Sieg oder Niederlage eines Vereins kann hierbei von großer Bedeutung und der einzig verschärfende Faktor für die polizeilichen Sicherheitsmaßnahmen im Nachgang eines Spiels sein.

Bei dem bereits erwähnten Spiel 1. FC Union Berlin / FC Hansa Rostock wurde, um die Rostocker Fußballfans sicher zum Stadion zu begleiten, die Wegstrecke vom S-Bahnhof Spindlersfeld über die Altstadt Köpenick gewählt. Dabei sollten der Individualverkehr und ÖPNV nur kurzzeitig eingeschränkt werden. Über die zu erwartenden Beeinträchtigungen wurden die Anwohner durch die Polizei Berlin im Vorfeld mit Flyern und die Fahrzeugführer über die Verkehrsnachrichten in den Medien informiert. Auch durch die BVG wurden die Fahrgäste über entsprechende Aushänge an den Tram- und Bushaltestellen über die kommenden Verkehrsbeeinträchtigungen in Kenntnis gesetzt.

Auf Grund der großen Zahl gewaltbereiter und gewalttätiger Rostocker Fans kam es jedoch zu massiven Störungen auf dem Weg zum Stadion. Hierzu mussten situativ Sperrungen in einem größeren Umfang ergriffen werden, die eine stärkere Auswirkung als geplant auf die Öffentlichkeit hatten.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen darlegen, dass wir bei unseren Maßnahmen auch die Interessen der Fahrgäste des ÖPNV im Auge haben und wir in der Vorbereitung großer Veranstaltungen – hier Fußballspielen – eng mit allen Beteiligten und vor allem der BVG und S-Bahn in Kontakt stehen.
15.11.2011

Der Polizeipräsident in Berlin
Stab des Polizeipräsidenten

aus SIGNAL 5-06/2011 (Dezember 2011), Seite 30