Brandenburg
12. Sep 2010
Das 2009 durchgeführte Bürgerbegehren für Erhalt und Ausbau der Cottbuser Straßenbahn war, wie berichtet, erfolgreich. Doch die Stadtverwaltung hatte den Stadtverordneten empfohlen, das Bürgerbegehren für unzulässig zu erklären, was diese dann auch am 27. Januar 2010 mit rot-rot-grüner Mehrheit taten (vgl. SIGNAL 1/2010). Dennoch wurde im Sinne des Bürgerbegehrens eine Machbarkeitsstudie zur Netzerweiterung der Cottbuser Straßenbahn in Auftrag gegeben. Gutachter war die VerkehrsConsult Dresden-Berlin GmbH (VCDB). Die schon lange erwarteten Ergebnisse wurden nun den Stadtverordneten und der Öffentlichkeit in einer außerordentlichen Beratung des Ausschusses für Wirtschaft, Bau und Verkehr am 18. August 2010 vorgestellt. Folgende Netzerweiterungen wurden untersucht:
Hier wurde als Vorzugsvariante eine Streckenführung durch die Gelsenkirchener Allee, die Lipezker Straße, über die bestehende Autobahnbrücke zu einer Wendeschleife westlich des Lausitzparks untersucht.
Bei der Anbindung der Technischen Universität wurde als Vorzugsvariante eine Streckenführung durch die Karl-Marx-Straße, die Lessingstraße, die Lieberoser Straße und die Erich-Weinert-Straße bis zu einer Wendeschleife südwestlich des Schwimmbades Lagune untersucht.
Als Vorzugsvariante wurde eine große eingleisige Schleife von der Vetschauer Straße durch die Leipziger Straße, die Welzower Straße und zurück in die Vetschauer Straße untersucht.
Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie bestätigen die strategischen Planungen der Stadt Cottbus, die drei starke Straßenbahnlinien als Rückgrat des städtischen ÖPNV vorsehen. Alle Maßnahmen können jedoch ohne die finanzielle Unterstützung des Landes Brandenburg nicht realisiert werden. Ohne diese Hilfe ist eine Netzerweiterung der Straßenbahn in Cottbus vor dem Hintergrund der städtischen Haushaltssituation in keiner Variante möglich.
Kann in den kommenden Jahren auf Fördermittel zurückgegriffen werden, ist eine Umsetzung der Vorzugsvariante im Teilgebiet III (Klinikum) zu empfehlen. Sie ist die einzige Variante, die durch ihre mögliche Umsetzung positive betriebswirtschaftliche Effekte nach sich ziehen würde. Außerdem kann bei Verfügbarkeit von Fördermitteln eine Umsetzung der Vorzugsvariante im Teilgebiet I (Lausitz Park) in Kombination mit der Vorzugsvariante im Teilgebiet III (Klinikum) vertiefend geprüft werden.
Eine umfassende Bewertung des Gutachtens muss noch erarbeitet werden. Als erste Einschätzung ist festzustellen, dass die durch ProTramCottbus geforderte Streckenführung durch die Technisch Universität nicht untersucht wurde. Danach sollte die BTU-Strecke nicht an der „Lagune“ enden, sondern durch die Konrad-Wachsmann-Allee und die Gagarinstraße bis zur neuen Polizeidienststelle an der Pappelallee führen. Diese Variante wurde von der Stadt bereits bei Beratungen des Fahrgastbeirats abgelehnt mit der Begründung, dass durch die Straßenbahn Erschütterungen und elektrische Felder hervorgerufen werden und die Ergebnisse von Messungen innerhalb der BTU beeinflussen würden – eine Begründung, die nicht überzeugt. Somit wird aufgrund der Machbarkeitsstudie vielleicht nur einer der drei Vorschläge von ProTramCottbus realisiert, eventuell auch zwei. Aber selbst bei Realisierung nur einer Streckenerweiterung wertet ProTramCottbus das Ergebnis der Machbarkeitsstudie als Erfolg. Schließlich bedeutet dies das Ende des mehr als 25-jährigen Streckennetz-Moratoriums in Cottbus. Zugleich wurde erstmals der Nachweis erbracht, dass der Tram-Ausbau in Verbindung mit der Optimierung von Linienführungen im gesamten Cottbuser ÖPNV zu betriebswirtschaftlichen Verbesserungen bei der Cottbusverkehr GmbH führen kann. Für die langfristige Sicherung der Straßenbahn in Cottbus ist es aber auch erforderlich, das ÖPNV-Konzept zu einem wesentlichen Bestandteil der Stadtentwicklungsplanung zu machen.
Die Präsentation der Machbarkeitsstudie gibt
es unter http://www.cottbus.de/.files/storage/ aa/aa/ip/Netz_Strassenbahn.pdf
Weitere Infos unter pro-tram-cottbus.de
aus SIGNAL 4/2010 (September 2010), Seite 10