Der Bahnhofsvorsteher informiert
Die Deutsche Bahn hat zusätzliche Preisstufen bei ihrem Sparpreis eingeführt – ein guter Anlass, das Angebot und die Kontingentierung mal näher zu betrachten.
12. Sep 2010
Der Sparpreis ist ein pauschales Angebot für Fernreisen mit den Zügen der Deutschen Bahn. Es gibt ihn in folgenden Preisstufen: Für die 2. Klasse 19, 24 (beides nur bis 250 km), 29, 34, 39, 44, 49, 59, 69, 79, 89 und 99 Euro und für die 1. Klasse 49, 59, 69, 79, 89, 99, 109, 129 und 149 Euro. Doch wer kann dieses Angebot bekommen? Und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Jedermann kann dieses Angebot kaufen, ob Erwachsener, Kind oder sogar Hund. Die Geltungsdauer beträgt einen Tag – bis 10 Uhr des Folgetages, wenn man z. B. mit dem CityNightLine über Nacht fahren will. Dabei legt sich der Reisende auf eine bestimmte Zugverbindung und Klasse fest (Zugbindung). Die Fahrt muss einen Verkehrsrecht & Tarife Fernverkehrszug (Produktklasse A oder B – wie z. B. ICE, EuroCity/InterCity, D-Zug, CityNightLine) beinhalten. Als Zubringer zum Fernverkehrszug und für die anschließende Weiterfahrt danach können auch Nahverkehrszüge der Deutschen Bahn (RE, RB, S-Bahn) genutzt werden. Privatbahnen akzeptieren den Sparpreis nicht. Er kann frühestens 3 Monate im Voraus bis spätestens 3 Tage vor der Abfahrt gebucht werden. Jedoch sollte man sich nicht allzu viel Zeit lassen, denn die Angebote sind kontingentiert – das heißt, sie sind nur begrenzt verfügbar. Die Verfügbarkeit ist unter anderem an folgende Parameter gekoppelt:
Es gibt „Hochreisezeiten“ wie Freitag und Sonntagnachmittag sowie Montagmorgen, wenn Wochenpendler und Wochenendreisende unterwegs sind. Auch zu Messezeiten, z. B. während der Hannover-Messe, oder bei Ferienanfang und -ende sind Züge bestimmter Strecken oder Richtungen stark ausgelastet, weshalb bei den Sparpreisen von vornherein geringere Stückzahlen bereitgestellt werden – und dann nur die teuren Preisstufen.
Je länger die Strecke ist, desto höher ist das Risiko, dass eine Teilstrecke keine Kontingente mehr hat. Das heißt, wenn auch auf nur einem kurzen Abschnitt alles ausverkauft ist, bekommt man für die Gesamtstrecke keinen Sparpreis mehr. Die Länge der Strecke hat auch Auswirkung auf die verfügbaren Preisstufen.
Das ist der komplexeste Faktor der Kontingentsteuerung. Es gibt für den Erlöswert statistische Kennzahlen, die mindestens erreicht werden müssen, damit die Buchungssysteme einen Sparpreis einer bestimmten Preisstufe anbieten. Die Höhen und die genaue Berechnung der Erlöswerte sind ein gut gehütetes Geheimnis. Da fließen mit ein:
Je länger die Strecke ist, desto höher ist der zur Berechnung zugrunde gelegte Normalpreis, und die günstigen Sparpreis-Stufen werden nicht angeboten. Wenn man zum Beispiel von Berlin nach Freiburg im Breisgau fährt, wird man günstigstenfalls ein Kontingent zu 44 Euro erhalten. Hingegen kann man auf kurzen Strecken unter 250 km schon ab 19 Euro reisen.
Reisen mehrere Personen zusammen, so reduziert sich der Preisanteil beim Sparpreis erfreulicherweise bei jedem Mitreisenden um 9 Euro. (Siehe Rechenbeispiel). Der statistische Erlöswert wird jedoch drastisch dezimiert, so dass es vorkommen kann, dass für alle zusammen kein Kontingent angezeigt wird, wenn aber alle einzeln buchen, jeder seinen Sparpreis erhält – natürlich ohne die Mitfahrerermäßigung. Auch Familienkinder wirken auf den Kontingentbedarf mit ein, obwohl der Kunde für sie eigentlich nicht zahlen muss.
Reisende die eine BahnCard25 besitzen, können übrigens ihren Kostenanteil an der Sparpreis-Fahrkarte um 25 Prozent reduzieren, (siehe Rechenbeispiel) beeinträchtigen aber dabei nicht den Erlöswert. BahnCard50–Besitzer haben jedoch das Nachsehen: diese können keine weitere Ermäßigung auf den Sparpreis anrechnen.
Zusammenfassend betrachtet lässt die Transparenz über die Kontingentverteilung zu wünschen übrig, da für den Fahrgast nicht nachvollziehbar ist, wann und in welcher Höhe er einen Sparpreis bekommt und ob es möglicherweise noch günstigere Preisstufen gäbe.
Der Sparpreis selbst kann ein richtiges Sparwunder sein, wenn man das Glück hat, eines der günstigsten Kontingente zu erhalten. Hierzu einige Tipps:
Es ist nicht nur vieles zu beachten, um einen Sparpreis zu bekommen, sondern auch, wenn man das Sparpreisticket wieder loswerden möchte. Folgendes ist möglich:
Möchte der Kunde nicht mehr fahren, kann er den Sparpreis bis spätestens einen Tag vor dem Hinreisetag am Schalter zurückgeben. Es fällt hierbei je Fahrkarte ein Erstattungsentgelt in Höhe von 15 Euro an. Das heißt, sind Hin- & Rückfahrt auf einer Fahrkarte gebucht, blebt es bei 15 Euro. Sind sie aber auf zwei getrennten Fahrkarten (2 Einzelfahrten) gebucht, werden 30 Euro Gebühr fällig.
Dies ist nach den Tarifbestimmungen der DB ausgeschlossen. Möchte der Kunde am/ nach dem ersten Geltungstag (hier zählt das Hinreisedatum) stornieren, bekommt er keinen Cent. Das gilt auch, wenn er nur die Rückfahrt (vor dem Rückreisetag) stornieren will, und das Hinreisedatum auf derselben Fahrkarte schon erreicht oder vorbei ist. Zwar ist es möglich, Hin- und Rückfahrt beim Sparpreis auf zwei verschiedene Fahrkarten zu buchen, das birgt aber (siehe oben) das Kostenrisiko des doppelten Erstattungsentgeltes bei rechtzeitigem Storno.
Ist der Kunde nicht in der Lage, die Zugbindung einzuhalten, weil z. B. der Termin plötzlich länger dauert, muss er nicht gleich die Fahrkarte wegschmeißen. Er kann die Zugbindung aufheben, indem er einen Zusatz zum Sparpreis bucht. Das heißt, er erwirbt einen extra Fahrschein, der die Differenz zwischen dem Sparpreis und dem Normalpreis sowie ein Bearbeitungsentgelt von 15 Euro beinhaltet.
Achtung: Kauft er den Zusatz erst im Zug, gilt der Bordpreis. Das sind 10 Prozent vom Fahrkartenwert extra, aber maximal 10 Euro. Mit dem Zusatz kann der Kunde nun jede andere vergleichbare Verbindung auf der Strecke am selben Tag nutzen.
Die Zeiten, wo der Fahrplan noch Gesetz war, und man die Uhren nach der Eisenbahn stellen konnte, sind leider vorbei. Wenn man nun aufgrund von Zugverspätung seinen Anschlusszug nicht mehr erreicht und somit die Zugbindung, die ja auf dem Sparpreis fest drauf steht, nicht mehr einhalten kann, muss man keinen Sparpreis-Zusatz kaufen, um mit einem anderen Zug fahren zu können! Da für Zugverspätung der Kunde ja nichts kann, wird der Sparpreis am Service- Point, Fahrkartenschalter oder auch im Zug vom DB-Personal für die nächste Verbindung gültig geschrieben – auch wenn diese teurer wäre (ICE statt InterCity). Diese Regelung gilt aber nicht, wenn ein anderes Verkehrsmittel im Vorlauf der Reise Verspätung hatte (Bus im Stau, Flugzeugverspätung etc.) – hier ist dann ein Zusatz erforderlich.
Berliner Fahrgastverband IGEB
aus SIGNAL 4/2010 (September 2010), Seite 14-15