Nahverkehr
1. Mai 1992
Monatelang waren die BVG-Fahrgäste ohne Informationen über die Fahrpläne von Tram und Bus, da nach zahlreichen Änderungen kaum noch einer der im Kursbuch abgedruckten Fahrpläne stimmte. Doch kaum war das (natürlich wieder erst unmittelbar vor dem Fahrplanwechsel erschienene) neue Kursbuch fertig, da gab es neuen Ärger. Das Kursbuch war nicht mehr an den traditionellen Verkaufsstellen in den Bahnhöfen, sondern nur noch in rund 20 extra aufgestellten Bussen erhältlich. Deren Standorte wurden erst nach heftiger Kritik auf den Bahnhöfen ausgehangen, die Öffnungszeiten jedoch nicht.
Zusätzlichen Ärger gab es, weil die Liniennetze noch Später vorlagen, so daß die Kunden der ersten Tage nach einem mühsamen Weg zum Verkaufsbus nur das Kursbuch erhielten. Als dann das Liniennetz schließlich vorlag, bekam man es trotz BVG-Liniennetz-Gutschein nur für 3,- DM zu kaufen. Die BVG-Begründung: Der Kursbuchgutschein galt nur für eine Regionalausgabe. Da diese im letzten Jahr aber nicht gefragt waren und es deshalb für 1992/93 nur noch ein Gesamtkursbuch gibt, gilt der Kursbuch-Gutschein für dieses. Dafür verliert aber der Gutschein für das Liniennetz seine Gültigkeit. Abgesehen von der mangelnden Information über diese eigenwilge Regelung ist diese Praxis zutiefst kundenfeindlich, ja unverschämt, wenn man bedenkt, daß in Frankfurt (M) für 5,- und in München für 4,- DM die auch nicht gerade kleinen Verbund-Kursbücher einschließlich (!) Linienkarte erhältlich sind. Übrigens: die Herstellungskosten des 3,- DM teuren Liniennetzes liegen unter 1,- DM ...
Ein weiterer, nicht von der BVG, sondern von der DR zu verantwortender Kritikpunkt ist, daß im neuen Kursbuch das erst ein Jahr alte Produktsignet "R" für Regionalbahn weggefallen ist und durch das "DR"-Signet ersetzt wurde. Erstens ist es verwirrend, weil die Regionalzüge vor der Nummer weiterhin das R führen (z.B. Linie R5). Zweitens ist es unsinnig, weil die DR ja nicht nur den Reginalzugverkehr, sondern auch die S-Bahn (größtenteils) betreibt. Drittens ist es grundsätzlich falsch, ein Betreibersignet als Produktsignet einzusetzen. Die DR sollte diesen Unfug deshalb schnellstmöglich korrigieren.
IGEB
aus SIGNAL 5/1992 (Juli 1992), Seite 15