Aktuell
1. Sep 1995
Das Berliner Eigenbetriebsreforrngesetz schreibt vor, daß die ehemaligen Eigenbetriebe von Berlin zukünftig als Anstalten öffentlichen Rechts werden. § 12 des Gesetzes sieht vor, daß ein Beirat für jede Anstalt zu bilden ist. Dieser Beirat berät den Vorstand und den Aufsichtsrat in allen Fragen, in denen die Aufgaben der Anstalt öffentlichen Rechts das Gemeinwohl und die Daseinsvorsorge berühren. Dem Beirat können bis zu zehn Sachverständige angehören, die auf fünf Jahre bestellt werden. Für den Berliner Fahrgastverband IGEB e.V. ist Matthias Horth in den BVG-Beirat berufen worden. Außerdem sind die folgenden Personen im Beirat vertreten:
Welche Wirkungsmöglichkeiten der Beirat hat und wie der Berliner Fahrgastverband sich in die Arbeit des Beirates einbringen kann, muß sich erst noch zeigen. Auf jeden Fall bedeutet die Berufung eines IGEB-Vertreters, daß nun auch von offizieller Seite die inzwischen 15-jähriger Arbeit des Verbandes für die Fahrgäste anerkannt wird. Dies ist ein Erfolg für die Fahrgäste und für die organisierte Vertretung ihrer Belange.
IGEB
aus SIGNAL 6/1995 (September 1995), Seite 5