Nahverkehr
1. Feb 1989
Nachdem in Köln bereits ähnliche Maßnahmen eingeführt wurden, wird nun auch in Nümberg von den Verkehrsbetrieben in Zusammenarbeit mit der Polizei aktiv gegen die Falschparker an Haltestellen bzw. auf Sonderspuren vorgegangen. So verständigt im Falle zugeparkter Haltestellen der Fahrer über die Funkleitstelle direkt die Polizei und das Abschleppunternehmen, und die Verkehrsmeister werden auch dazu eingesetzt, Falschparker anzuzeigen. Auch in Berlin wird angesichts der permanent steigenden Kfz-Zulassungszahlen und der immer dreister werdenden Autofahrer die Situation an den Haltestellen zunehmend prekärer. An kaum einer Haltestelle wird das gesetzlich vorgeschriebene Parkverbot von 15 m vor und hinter der Haltestelle eingehalten, so daß die Busse nicht bis an den Bordstein heranfahren können und somit das Aus- und Einsteigen für alle Fahrgäste erschwert wird, vor allem natürlich für Altere oder Schwerbeschädigte. Es gäbe somit Grund genug, daß auch in Berlin von Seiten der BVG und der Polizei etwas gegen zugeparkte Haltestellen unternommen wird. Auch bei uns sollten die Verkehrsmeister bei zugeparkten Haltestellen regelmäßig Anzeige erstatten. Zudem könnte das Aufgabengebiet der vorzugsweise in Gruppen auftretenden BVG-Kundenberater (ABM-Kräfte) auf diesen außerordentlichen Dienst am Kunden ausgeweitet werden.
IGEB
aus SIGNAL 2/1989 (Februar 1989), Seite 7